Leserkommentar zum Artikel

Hotelverlosung im Internet: Als unerlaubtes Glücksspiel verboten

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ein vom Niedersächsischen Innenministerium ausgesprochenes Verbot einer Hotelverlosung im Internet voraussichtlich rechtmäßig ist.

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Hotelverlosung

Beitrag von Oliver Hebel
28.05.2010, 16:43 Uhr

Mit Interresse habe ich Ihren Bericht zur Hotelverlosung gelesen. Da ich selbst Hotelier bin, finde ich die Idee sein Unternehmen in einer Art Gewinnspiel zu veräusern grundsätzlich nicht verkehrt. In der heutigen Zeit, seinen Hotelbetrieb auch bei sehr guten Umsatzzahlen auf herkömlichem Weg zu verkaufen ist schwierig. Wenn man diesen Weg als Veräuserung wählt, sollte man den Mitspielern ruhig die Umsatzzahlen nennen bzw. zeigen. Hierdurch kann jeder Mitspieler feststellen dass der Betrieb eine gute Rendite erwirtschafet & der Weg zur Veräuserung nur aufgrund der allgemeinen Wirtschaftlichen Lage erfolgt.

Schade, dass es in Deutschland wieder einmal nicht ohne große Probleme möglich sein wird.

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