Leserkommentar zum Artikel

EU-Umsatzsteuerreform im Online-Handel: Wegfall der EU-Lieferschwellen + Besteuerung im Zielland ab dem 01.07.2021

Im Rahmen des sogenannten „Digitalpakets“ wird auf EU-Ebene die Einführung eines neuen Mehrwertsteuersystems mit weitreichenden Änderungen für den grenzüberschreitenden Online-Handel vorangetrieben. Zum 01.07.2021 werden die bisher geltenden Umsatzsteuer-Lieferschwellen in der EU aufgehoben und - jenseits einer Kleinstunternehmerschwelle – Steuerbeträge direkt im Zielland geschuldet. Was Online-Händler nun wissen sollten und wie sie sich auf die Änderungen vorbereiten können, lesen Sie in diesem Beitrag.

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Steur

Beitrag von Michael
27.05.2021, 11:47 Uhr

 Orte auf passen da es anders ist. Wen man einen online Shop hast und man liefert auch an anderer Eu Ländern Dan machen die es Folgende. Was man verkauft an sage mal Belgien von deine Shop für €3000 Euro und man verkauft von einen Platform auch für €8000 an Belgien Dan geht man über die €10000 Euro und Dan bedeutet das das man Dan auch in Belgien Umsatz steuern stahlen müs!!! Bitte auf passen 

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 22 Kommentare vollständig anzeigen

  • Auswirkungen auf Privatverkäufer? von SergeN, 24.08.2021, 18:46 Uhr

    Wirkt sich diese Regelung auch auf Privatverkäufer aus? Bisher konnte man doch über eBay komplett steuerfrei an jeden verkaufen, egal aus welchem Land derjenige war.

  • Herr von Hans, 19.08.2021, 22:47 Uhr

    Kann mir einer erklären wie das mit den 10000 gemeint ist, gilt die Lieferschwelle pro land oder insgesamt? Sprich ich verkaufe zum Beispiel ware nach Dänemark für 5000 & nach Frankreich für 8000, bin ich dann in jedem land noch drunter oder gilt hier 13000 als überschritten?, danke :)

  • Absolute Zumutung für kleine Händler von Sylvena Katrin Zöllner, 13.08.2021, 17:32 Uhr

    Ich finde diese Reform eine absolute Frechheit! Warum muss ich mich mit so etwas auseinandersetzen!!!??? Ich bin doch kein Steuerberater und auch nicht gewillt, bei meinen Micro-Umsätzen einen zu beauftragen. Mein Fazit: Ich verkaufe nichts mehr in die EU!

  • Unter 10.000 Euro von Hans, 08.07.2021, 09:11 Uhr

    Die Frage von Alena B. ist doch eigentlich die interessante. Was muss ein Unternehmer tun, der unter 10.000 Euro bleibt? Nichts? Sich trotzdem beim One Stop Shop anmelden? Diese Frage sollte m. E. auch im Text behandelt werden.

  • Versandkosten von Kaiser, 07.07.2021, 08:34 Uhr

    Muss die Umsatzsteuer auch auf die Versand- und Verpackungskosten entsprechend dem Lieferland angepasst werden?

  • Umsatzsteuerreform unter 10K von Alena B., 29.06.2021, 19:19 Uhr

    Hallo, wie verhält es sich denn wenn man unter 10.000 Schwelle bleibt? Muss man irgendwie tätig werden? Vielen Dank im Voraus.

  • Frau von Christina Voß, 25.06.2021, 12:11 Uhr

    Wenn ich es richtig verstanden habe ich bei grenzüberschreitenden Lieferungen immer unterschiedliche Verbraucherpreise durch unterschiedliche MWST Sätze. Wie ist es aber mit dem unlauteren Pricing innerhalb der EU zu... » Weiterlesen

  • Frage von cronline Versand, 23.06.2021, 14:21 Uhr

    Betrifft die neue Regelung auch Privatpersonen, die über Online Portale verkaufen?

  • WANN wird die Überschreitung der 10.000 EUR-Grenze festgestellt? von Thomas Prötzsch, 17.06.2021, 15:10 Uhr

    Wenn ich bis zum 30.04. bereits Waren für 10.000 EUR exportiert habe, muss ich dann alles, was darüber liegt, dem neuen Verfahren unterwerfen oder muss ich die bereits getätigten Exporte neu berechnen?

  • Ausnahmen von Maik Eilers, 27.05.2021, 11:02 Uhr

    Hallo, verstehe ich jetzt richtig , das ich von der Umsatzsteuerreform ausgenommen bin ? Ich handel mit alten historsischen Fotos, Postkarten und Dokumenten (Sammelartikel) mit Differenzbesteuerung nach §25, MfG

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