Leserkommentar zum Artikel

OLG Frankfurt a.M.: Briefkastenadresse im Impressum zulässig

Die Impressumspflicht für Webseitenbetreiber dient dem Schutz von Verbraucher und Mitbewerber. Ein Blick in das Impressum sollte genügen, um zu erfahren, wer der Inhaber der Internetseite ist und wie man diesen umgehend erreichen kann. Das OLG Frankfurt a.M. hat sich in einem der IT-Recht Kanzlei vorliegenden Urteil vom 18.02.2021 (Az.: 6 U 150/19) mit den Anforderungen an den Impressumsinhalt einer US-Firma befasst, insbesondere damit, ob eine Briefkastenadresse als ordnungsgemäße Anschrift im Impressum ausreicht. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.

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Wäre ein Postfach auch zulässig?

Beitrag von Berta Strassmann
18.05.2021, 14:23 Uhr

Wäre es fair anzunehmen, dass es nach diesem Satz möglich wäre, ein Postfach als Adresse zu nennen? Zum Beispiel, Unterschrift XXXX, Postfach 12345, 10000 Musterstadt. Verantwortlich: Maxine Musterfrau E-Mail: maxinemusterfrau@musterfirma.de. Tel: 089-123123123 Wenn das Argument lautet, dass es wichtig ist, eine Kontaktmöglichkeit zu den verantwortlichen Personen eines Unternehmens zu haben, dann ist ein Postfach anstelle einer physischen Präsenz zulässig.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Shopify Shop Impressum von Michael, 28.11.2022, 16:59 Uhr

    Hallo, ich betreibe einen Shopify-Shop im Print on Demand Business (T-Shirts) und wohne noch zu Hause bei meinen Eltern. Meine Eltern haben mir verboten ihre Adresse im Impressum zu benutzen weil sie nicht wollen dass es Ärger gibt. Ich habe gelesen dass ein Postfach auch nicht erlaubt ist was hier... » Weiterlesen

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