Leserkommentar zum Artikel

BVerfG und PAngV: Exklusivität der Ware rechtfertigt keine Exklusivität bei der Pflicht zur Preisauszeichnung

Das Bundesverfassungsgericht sollte kürzlich entscheiden, ob die Ausnahmeregelung der Preisangaben-Verordnung (PAngV) bezüglich Kunst und Antiquitäten (vgl. § 9 Abs. 7 Nr. 1 PAngV) auch für „kunstvolle“ und exklusive Schmuckstücke gilt. Die Verfassungshüter entschieden dagegen – mit durchaus überzeugenden Argumenten (BVerfG, Beschluss vom 15.03.2010, Az. 1 BvR 476/10).

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Gucci, D&G, Armani & Co

Beitrag von Elke L.
23.04.2010, 10:17 Uhr

Ach, da bin ich ja schon gespannt, wie die Schaufenster auf der Kö demnächst dekoriert sind: mit vielen Preisschildern!!! Vielleicht wird das einen Massenauflauf verursachen, wenn "Normalo-Bürger" mit offenem Mund die Summen auf den Schildchen bestaunen! Ich feu mich schon!:-)

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