Leserkommentar zum Artikel

Vorsicht bei der Verwendung von Gerichtsstandsvereinbarungen

Immer wieder sind Gerichtsstandsvereinbarungen Anlass für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, da an deren Wirksamkeit komplexe rechtliche Voraussetzungen geknüpft sind. Häufig bemerken Onlinehändler gar nicht, dass sie eine derartige Vereinbarung vorhalten. Aus diesem Grund soll die grundsätzliche Problematik im nachfolgenden Beitrag einmal aufbereitet werden.

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Bei Arztpraxen und ähnlichen Brufen

Beitrag von Mike Ehlert
30.03.2021, 22:42 Uhr

Hallo @Nicolai Amereller Wie sieht es eigentlich da aus? Das kann ich aus Ihrem Beitrag nicht so recht erlesen... Für die Webseite meiner Nichte, die gerade eine Physio-Therapie eröffnet wäre das ein interessantes Thema... Freue mich auf Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen Mike Ehlert

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Gerichtsstandvereinbarung von Marco Hellgrewe, 21.08.2019, 22:46 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,  herzlichen Dank für den Artikel, in dem Sie die GerichsszötandvereinbRung thematisiert haben. Wir betreiben ein Luftfahrtunternehmen und führen Ballon - und Werbefahrten mit Heißluftballonen durch.  Wir haben natürlich auch eine Internetseite. Meine Frage an Sie... » Weiterlesen

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