Leserkommentar zum Artikel

Im Onlineshop bestellte Ware ist nicht lieferbar: Welche Möglichkeiten hat der Händler?

Wenn sich nach der Bestellung eines Kunden im Onlineshop herausstellt, dass die bestellte Ware nicht oder nicht in ausreichender Menge vom Händler lieferbar ist, befindet sich der Händler nicht nur in einer persönlich unangenehmen Situation, sondern sieht sich auch mit der Frage konfrontiert, welche rechtlichen Möglichkeiten ihm jetzt gegenüber seinem Kunden zur Verfügung stehen. Bei der Abwägung seiner nächsten Schritte, sollte er sich insbesondere eventueller Schadensersatzansprüche bewusst sein.

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"Schadensersatz wegen Nicht- Nutzung ohne daraus resultierenden Schaden"

Beitrag von Maximilian Sack
26.03.2021, 17:51 Uhr

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Händler den 29. März im System stehen hat, aber die gleiche Ware auf Rückfrage Bestandteile enthält, die nicht lieferbar sind, einen Vertrag mit Lieferdatum 24. bzw. 25. März damit also nicht einhalten kann. Diese Situation habe ich nämlich gerade. Ich habe am 21. Februar einen PC bei Mediamarkt bestellt mit Lieferdatum 24. und 25. März, soweit so gut. Nach Verstreichen des 25. Märzes habe ich angerufen und gefragt, was los sei, da wurde mir gesagt, es seien Teile nicht lieferbar, deshalb könne nicht gesagt werden, wann der PC lieferbar sei. Auf der Homepage von Mediamarkt, ist genau dieser PC aber jetzt (Stand 26. März 17:33) mit Lieferdatum 29. März eingestellt. Habe alles fotographisch dokumentiert. Kann ich da jetzt nur vom Kauf zurücktreten oder kann ich obwohl mir so gesehen kein Schaden( in Form von Überziehungszinsen o.Ä. entstanden ist) irgendwie rechtlich gegen Mediamarkt vorgehen? Weil vor einigen Tagen war genau der gleiche PC bei Expert noch lieferbar , weil auf Lager (das habe ich leider nicht fotografiert), ist es jetzt aber nicht mehr. Das bedeutet, ich habe über einen Monat keine Verfügungsgewalt über mein Geld gehabt und der Vertragsgegenstand ist bei mir nicht angekommen, ich hätte aber, wenn ich die Umstände gekannt hätte, vom Kauf zurücktreten und den Alternativanbieter wählen können und dann nach nur wenig mehr Tagen den PC bei mir haben können. Auch wenn's vielleicht rechtlich anders aussieht, fühlt es sich stark nach Betrug an und entsprechende Kommentare auf anderen Seiten stoßen in die Richtung, dass das wohl bei Mediamarkt öfters vorkommt. Ich habe jetzt eine Lieferungsfrist zum 1. April gesetzt, mit der Information, dass ich dann vom Kauf zurücktrete, bin aber eigentlich am PC sehr interessiert. Nur finde ich das Geschäftsgebaren, z.B. Expert gegenüber unfair, weil die mein Geld hätten bekommen können, statt Mediamarkt und ich hätte den PC jetzt hier stehen. Was kann ich jetzt tun?

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