Leserkommentar zum Artikel

FAQ: Rechte & Pflichten des Online-Händlers bei (vermeintlichem) Nichterhalt von Sendungen + Muster für Mandanten

Die (behauptete) Nichtzustellung von Sendungen ist im Online-Handel eine der Hauptursachen für Streitigkeiten. Was gilt aber rechtlich, wenn der Verbraucher behauptet, es sei nicht geliefert worden? Wer muss was beweisen? Was muss der Händler tun und was darf er verlangen? Was hat es mit den viel diskutierten „eidesstattlichen Versicherungen“ auf sich? Diese und weitere Fragen beantwortet die IT-Recht Kanzlei in den folgenden FAQ und stellt Mandanten ein hilfreiches Muster bereit.

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Text zu kompliziert

Beitrag von Marcel Dohnt
26.02.2021, 23:50 Uhr

Solch eine Mail an die Kunden ist für mich sehr wichtig. Ich versende viele Büchersendungen und da gibt es des Öfteren mal die Anfrage. Intuitiv unterscheide ich zwei Arten von Kunden, die welche wirklich nichts bekommen haben und jene, die wissen, dass sie damit durchkommen, weil es für Bücher-/Warensendungen keinen Nachweis auf Grund des niedrigen Preise gibt (ich möchte mein Geld zurück und habe mir den Artikel auf einem anderen Weg besorgt - hahaha, kann ich da nur machen, es gibt nur meine Wenigkeit wo man diesen Artikeln noch kaufen kann). Nach gut zwanzig Jahren bekommt man das mit der Intuition gut hin. Für beide scheint mir der Text, obwohl rechtlich sicher ganz toll, nicht geeignet. Ich hätte auch Bedenken hinsichtlich der Angabe des Geburtsdatums, das mag wichtig sein, dürfte aber allgemein auf Ablehnung bei beiden Gruppen stoßen. Auch den Hinweis auf Paragraphen finde ich zu drastisch formuliert. Meines Erachtens schrecken schon viele Betrüger vor der Unterschrift zurück. Richtig gut wäre, wenn man einbauen könnte, dass besagtes Schriftstück auch an die Verkaufsplattform weitergeleitet wird, obwohl das nicht passiert. Denn es ist vielen Betrügern bekannt, dass man das nicht zu oft machen kann, damit man nicht gesperrt wird. Bei kleinpreisigen Artikeln überlegen es sich dann doch einige. Mit anderen Worten, das Schreiben soll noch einmal zum Nachdenken anregen (abschrecken) aber auch nicht ehrliche Kunden verunsichern.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 5 Kommentare vollständig anzeigen

  • Darf man Ergebnis von Nachforschung abwarten? von Rene C., 07.02.2024, 13:02 Uhr

    Die Antwort auf die Frage von Arthur K. würde mich auch interessieren. Wie so oft, bin ich bei diesem ganzen Rechtsgeschwurbel am Ende genauso schlau wie vorher. Kann man sowas für Normalos nicht einfacher erklären oder ausdrücken?

  • Sofortige Ersatzlieferung nach Erhalt der Empfängererklärung von Arthur K., 07.11.2022, 15:54 Uhr

    Darf der Händler auf das Abwarten der vom Paketdienstleister eingeleiteten Nachforschung bestehen, oder ist er dem Kunden eine sofortige Ersatzlieferung/Erstattung schuldig?

  • Endverbraucher von Konny Fischer, 27.10.2022, 15:43 Uhr

    Darf Tupperware auf alte Produkte, die einer Reklamation bedingen, eine eidesstattliche Erklärung verlangen? Früher war es keine Pflicht die Rechnungen aufzubewahren.

  • Und für welchen Zeitraum gilt das alles von Ralf Niestroj, 29.09.2022, 15:53 Uhr

    ich habe den seltsamen Fall, daß der Kunde nach ca. 1 Jahr behauptet die Ware nicht bekommen zu haben. Da ist nur noch nachvollziehbar das die Ware versendet wurde und nicht zurück gekommen ist.

  • Sendung nicht erhalten von H Tomecek, 10.08.2022, 11:46 Uhr

    Erstmalig habe ich als Kunde damit zu tun. Eine Sendung als Brief an eine Postfiliale mit einem Ersatzteil kam nie an. Nun soll ich die Erklärung abgeben : kein Problem für mich. Gleichzeitig soll ich mich verpflichten, 25 EUR an Nachforschungsgebühren , die die Deutsche Post dem Händler in RE... » Weiterlesen

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