Leserkommentar zum Artikel

Richtige Kennzeichnung: Spielzeug muss mit deutschen Gefahrenhinweisen und Gebrauchsvorschriften versehen sein

Derzeit werden Spielzeug-Händler abgemahnt, die ihre Waren nicht mit gut lesbaren und geeigneten Gefahrenhinweisen und Gebrauchsvorschriften in deutscher Sprache versehen haben. Informieren Sie sich, welche Spielzeuge betroffen und wie diese jeweils zu kennzeichnen sind!

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Kennzeichnung Spielzeug

Beitrag von Manuela
17.12.2020, 14:47 Uhr

Hallo zusammen, vielen dank für den tollen Artikel und die umfangreichen Informationen. Gerade bei selbstgemachte Kinderspielzeug muss man viel beachten. Liebe Grüße Manuela und vom spielzeug.studio

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Ergänzung Warnhinweise für Online-Shops ab Juli 2011 von Zeljko Cokesa, 01.10.2010, 12:00 Uhr

    Gemäß der neuen Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG Artikel 11 Abs. 2 müssen ab Juli 2011 auch bei einem Online-Kauf die maßgeblichen Spielzeug-Warnhinweise für den Verbraucher vor dem Kauf klar erkennbar sein, z.B. Achtung! Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet. Erstickungsgefahr wegen... » Weiterlesen

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