Leserkommentar zum Artikel

Hauptsache die Form stimmt! Ein Überblick zur gesetzlichen Schriftform

Ist die so genannte Schriftform gesetzlich vorgeschrieben, sind Erklärungen nur dann wirksam, wenn die schriftliche Form gewahrt ist. Wird zum Beispiel die Kündigung eines Arbeitsvertrages per E-Mail oder per Telefax ausgesprochen, ist sie ohne Wirkung. Auch Verträge, für die die Schriftform vorgeschrieben ist, sind in der Regel nichtig, wenn die Vertragspartner die Urkunde nicht mit ihrer Unterschrift versehen ...

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Arbeitsvertrag Email

Beitrag von Bianka Müller
02.12.2020, 16:33 Uhr

Hallo!

Ich hätte eine Frage. Eine Firma, die erstmal vernünftig aussieht hat mir einen unterschriebenen Arbeitsvertrag per Email geschickt und sie haben in der Email geschrieben, dass den Vertrag rechtsverbindlich ist. Ich möchte unterschreiben . Der HR Leiter hat mir gesagt ich kann es einfach unterschreiben und einscannen. Und das wäre auch aus der Sicht der Firma in Ordnung . Er hat auch gesagt, es wird normalerweise bei der Firma so gemacht...

Ist so was gültig? Und wirklich rechtsverbindlich ?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 11 Kommentare vollständig anzeigen

  • Schriftform bei Eigentümerwechsel von A. Schultheiss, 16.12.2024, 08:37 Uhr

    Ist bei Eigentümerwechsel die Schriftform per Einscheiben mit handschriftlicher Unterschrift nötig, inclusive das erwähnen der Nutzen und Lasten Übergabe mit Datum und Zahlung der Miete an den neuen Vermieter, oder reicht eine Email?

  • Herr von J.Cebulla, 16.05.2022, 14:59 Uhr

    Bei den aktuellen Gebäude und Wohnungszählungen von der Firma Zensus 2022 wird lediglich das Wort Warmboldt als Unterzeichnung genannt. Keinen weiteren Hinweis ob es ein Mitarbeiter vom Landesamt ist oder was auch immer. Ist denn damit die gesetzlich vorgeschriebene Form erfüllt? Ist das Schreiben... » Weiterlesen

  • Bürger von Bernhard, 04.06.2020, 18:31 Uhr

    Wird ein Widerspruch lediglich per email gesendet , ist die Gegenseite dann verpflichtet auf die mangelhafte formerfordernis hin zu weisen ? Besten Dank

  • befristeter Arbeitsvertrag per Fax von Braun, 16.02.2020, 16:19 Uhr

    Hallo, wenn ein vom AG unterschriebener befristeter Vertrag per Fax an die Schule gesendet wird und dann vom AN unterschrieben wird, genügt das der Schriftform? Oder entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis? Ändert ein von beiden Seiten handschriftlich unterzeichneter Vertrag, der erst nach... » Weiterlesen

  • Dipl.Ingenieur von Hans-Ulrich Lüdicke, 08.10.2019, 17:53 Uhr

    Danke für den Beitrag. , d.h. dass bei Vorliegen der Vertragsklausel bei Kündigung "Schriftform" ein Unterschrift auf dem Dokument sein muss ? Hans-Ulrich Lüdicke

  • Schriftform laut Satzung - reicht Aushang? von Gartenfreundin, 03.04.2019, 16:39 Uhr

    Grüsse, laut Vereinssatzung (Kleingarten) ist zur Einberufung der Mitgliederversammlung die Schriftform vorgesehen. Reicht hier dann der Aushang an den Infobrettern der Kleingartenanlage? Vielen Dank und liebe Grüsse

  • Scan vom unterzeichneten Vertrag von Bettina Wagner, 17.01.2019, 12:09 Uhr

    Hallo, ich hätte noch eine kleine Frage: wenn mir von meinem Arbeitgeber der von mir und ihm unterzeichnete Aufhebungsvertrag per E-Mail als Scan zugeht, ist dann der Aufhebungsvertrag wirksam zustande gekommen, auch wenn mir der Vertrag nur als Ausdruck des Scans vorliegt? Herzlichen Dank und... » Weiterlesen

  • Prof von Klaus Goerke, 15.08.2017, 13:08 Uhr

    Meine Frage bezieht sich auf den Personalausweis in der Endform, also der ausgehändigte Personalausweis, auf diesem " Dokument " ist nur die eingescannte Unterschrift vorhanden, ist dieser dann überhaupt gültig ?

  • kleiner Selbstständiger von PeterBe, 13.02.2017, 12:26 Uhr

    Ich würde gerne die Zwangsdigitalisierung beim Finanzamt zur Abgabe be"kämpfen". Gerne gebe ich in elektronischer Form als Kür ab, zur Entlastung meines Sachbearbeiters, jedoch höchst ungern als einzigem Weg. Gibt es dazu Urteile oder Petitionen? Für mich selber habe ich, wegen meiner guten... » Weiterlesen

  • Form auf Internetplattform von Constantin, 18.02.2016, 10:19 Uhr

    Meine Frage ist, welche Form ein Vertrag hat der zwischen mehreren Leuten auf einer Kauf und Tauschplattform im Internet, über den Nachrichtendienst der Plattform, abgeschlossen wurde. Ist dies ein schriftlich geschlossener Vertrag?  Vielen vielen Dank schon im Voraus!

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