Leserkommentar zum Artikel

Rückzahlungsvereinbarung im Arbeitsvertrag: Wann der Arbeitgeber leer ausgeht

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten einer Fortbildung des Arbeitnehmers, will er sich absichern: Verlässt der Arbeitnehmer das Unternehmen, soll er die Kosten an den Arbeitgeber zurückzahlen. Solche Rückzahlungsvereinbarungen sind jedoch häufig in unzulässiger Weise vereinbart – mit der Folge, dass der Arbeitgeber leer ausgeht…

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Rückzahkung

Beitrag von Sylvia
02.11.2020, 14:07 Uhr

Mein Mann hat am 04.12.2018 eine Fortbildung angefangen. Am 08.08.2019!! Hat er eine Rückzahlungsvereinbarung vorgelegt bekommen, welche er hat unterschreiben müssen um die Fortbildung weiterzuführen. Des weiteren wurde ihm schriftlich ein Datum mitgeteilt und zwar  04.2020 dass in diesem Monat seine Prüfung stattfindet. Durch Corona hat sich das Ganze verschoben in den November 2020. Er wird für zwölf Monate an den Betrieb gebunden und hier frage ich mich ob das rechtens ist. Insgesamt hatte er nur circa 25 Schulungstage und rein theoretisch müsste man ja von einem Ende der Fortbildung im April 2020 ausgehen und der Termin wurde unverschuldet durch corona in den November verschoben. Ist das so gültig?

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