Frage des Tages: Darf ein Händler damit werben, dass er die Mehrwertsteuersenkung an den Kunden weiterreicht?
Seit dem 01.07.2020 gilt in Deutschland eine niedrigere Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer). Der reguläre Satz wurde im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Die niedrigeren Umsatzsteuersätze gelten befristet bis zum 31.12.2020 und sollen der durch die Corona-Pandemie in Mitleidenschaft gezogenen deutschen Wirtschaft neuen Schub geben. In diesem Zusammenhang stellen sich viele Händler die Frage, ob sie gegenüber Verbrauchern damit werben dürfen, dass sie die Mehrwertsteuersenkung an den Kunden weiterreichen. Dieser Frage sind wir im nachfolgenden Beitrag auf den Grund gegangen.
Werbe-Mail mit Mehrwertsteuersenkung
Beitrag von Berliner
29.08.2020, 12:49 Uhr
Interessant wäre in diesem Zusammenhang die Frage zu beleuchten, ob der Händler für die Weiterreichung der Mehrwertsteuersenkung per E-Mail werben darf. Meiner Ansicht nach darf er das nicht, aber er könnte das auch als wichtige Vertragsinformation "verkaufen" und sich auf eine Berechtigung zur Bestandskundenwerbung berufen.
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