E-Mail-Signaturen für Unternehmen: Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails
Meist enthalten E-Mails am Ende nur ein nettes, abschließendes Grußwort. Eine Signatur mit Name und Anschrift fehlt nicht selten. Doch E-Mail-Signaturen erleichtern nicht nur die Kontaktaufnahme potenzieller Kunden für telefonische Rückfragen. Oftmals sind sie sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die IT-Recht-Kanzlei erläutert im heutigen Beitrag, wann eine Pflicht zur E-Mail-Signatur konkret besteht und wie sie zu erfüllen ist.
Name des Verfassers Pflicht?
Beitrag von FARS
17.08.2020, 18:40 Uhr
Guten Tag,
muss der Name des Verfassers geschrieben werden oder reicht es so aus:?
-------- Mit freundlichen Grüßen XY Kundenservice
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 49 Kommentare vollständig anzeigen
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OMG von Tu felix Helvetia, 01.07.2024, 15:09 Uhr
Als jemand, der vor 10 Jahren in die Schweiz gezogen ist, kann ich über all das und vieles anderes, was in Deutschland so veranstaltet wird, nur den Kopf schütteln. In der Schweiz gibt es nicht nur nichts vergleichbares, vor allem fehlt das Instrument der Abmahnung ebenfalls ersatzlos. Und... » Weiterlesen
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Künstlerin von Heike, 01.07.2024, 12:47 Uhr
Gilt das auch, wenn ich im Zuge einer etsy-Bestellung dem Käufer/der Käuferin via Mail mitteile, dass ich die Bestellung versendet habe?
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Mitarbeiter sitzen im Ausland mit deutsche Signatur von Maik Dust, 30.05.2024, 09:16 Uhr
Guten Tag, wie im Betreff genannt, möchte ich gerne wissen, ob es erlaubt ist. Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
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Compliance Consultant von Larissa, 25.04.2024, 09:22 Uhr
Gehört auch ein Prokurist zur Pflichtangabe in der E-Mail-Signatur oder lediglich die Geschäftsführer?
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gilt das auch für Distributionen im Ausland? von Elisabeth, 28.08.2023, 08:57 Uhr
Unsere Firma hat zwei Tocherfirmen im Ausland (UK und Dänemark/Norwegen), gilt dies auch für diese oder bezieht sich der Beitrag lediglich auf Firmen mit Sitz in Deutschland
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E-Mail Signatur für Heilberufe von Sabine, 23.08.2023, 15:45 Uhr
Vielen Dank für Ihre Antwort auf die Frage, die ich mir gestellt habe. Leider wird ihre Antwort nicht vollständig angezeigt. Würde mich über Ihre komplette Antwort sehr freuen. Vielen Dank schon mal
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E-Mail-Signaturen für Heilberufe von IT-Recht Kanzlei, 22.08.2023, 09:33 Uhr
Guten Tag, danke für Ihren Kommentar. Ärzte und Physiotherapeuten sind den freien Berufen zugeordnet. Für sie gelten bzgl. E-Mail-Signaturen die Empfehlungen gemäß Ziffer V. des Beitrages. Mit freundlichen Grüßen, Ihre IT-Recht Kanzlei
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Gilt das auch für eine Arztpraxis? von Sabine, 22.08.2023, 08:43 Uhr
Gilt das ganze auch für eine Arztpraxis oder eine Physiotherapie-Praxis?
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Schell von Tobias, 02.01.2023, 12:12 Uhr
Ist es auch notwendig, dass der Mitarbeiter, der z. B. auf eine Kundenanfrage per E-Mail antwortet, seinen Namen, zumindest den Nachnamen, unter der Nachricht stehen hat? Oder genügt dort beispielsweise ein "Customer Support".
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DSB von Elisabeth Kohm, 15.09.2022, 14:04 Uhr
Gilt die Pflicht zur E-Mail-Signatur auch für Persönliche Nachrichten innerhalb einer Plattform wie Xing oder LinkedIn?
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