OLG Frankfurt: Flugunternehmen muss "screen-scraping" dulden
Die Vermittlung von Flugtickets durch ein anderes Unternehmen im Wege des so genannten "screen-scrapings" ist grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden, und zwar auch dann nicht, wenn das betroffene Flugunternehmen dies nicht wünscht. Dies hat der für Wettbewerbssachen zuständige 6. Zivilsenat in einem Urteil vom 5.3.2009 entschieden und damit die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main bestätigt.
Reiserücktrittsversicherung
Beitrag von M. Heintzer
13.03.2010, 09:46 Uhr
Möchte man einen Flug z.B. bei Ryanair buchen, hat man immer wieder mit den Risiken von Mehrkosten zu kämpfen. Beliebt ist etwa die Reiserücktritts-versicherung, die die Fluggesellschaft einem "unterzujubeln" versucht. Gerade gestern ist mir aufgefallen, dass man erst gezwungen wird eine Länderrubrik aufzurufen (obwohl man glaubt man müsse dies gerade nicht, da dies ja den Anschein erweckt, man würde auf diesem Weg die Versicherung ab-schießen). Aber zwischen den ganzen Ländern gibt es die Rubrik: "keine Reiserücktrittsversicherung gewünscht". Erst wenn man dies angeklickt hat, geht's weiter. Als Kunde glaubt man, die Mehrkosten-Klippe umschifft zu haben, aber weit gefehlt!!! Man wird nochmals gefragt, ob man sich sicher sei. Dieser Fragesatz wimmelt dazu noch so vor Negationen, dass man am Ende gar nicht mehr weiß, ob man ja oder nein drücken soll. Lange Rede - kurze Frage: Ist das rechtens?
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