Hauptsache die Form stimmt! Ein Überblick zur gesetzlichen Schriftform
Ist die so genannte Schriftform gesetzlich vorgeschrieben, sind Erklärungen nur dann wirksam, wenn die schriftliche Form gewahrt ist. Wird zum Beispiel die Kündigung eines Arbeitsvertrages per E-Mail oder per Telefax ausgesprochen, ist sie ohne Wirkung. Auch Verträge, für die die Schriftform vorgeschrieben ist, sind in der Regel nichtig, wenn die Vertragspartner die Urkunde nicht mit ihrer Unterschrift versehen ...
Bürger
Beitrag von Bernhard
04.06.2020, 18:31 Uhr
Wird ein Widerspruch lediglich per email gesendet , ist die Gegenseite dann verpflichtet auf die mangelhafte formerfordernis hin zu weisen ?
Besten Dank
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