Leserkommentar zum Artikel

Nun auch der BGH: Unbeschränkte Einwilligungspflicht für technisch nicht erforderliche Cookies in Deutschland

Die Frage, ob in Deutschland der Einsatz technisch nicht notwendiger Cookies auf Webseiten von der Einwilligung des Nutzers abhängig gemacht werden muss, beschäftigt deutsche Gerichte aller Instanzen seit 2014. Nachdem der BGH dem EuGH Fragen zur Auslegung der maßgeblichen Cookie-Richtlinie vorgelegt und der EuGH am 01.10.2019 zugunsten einer EU-weiten Einwilligungspflicht für nicht essentielle Cookies geurteilt hatte, hat der BGH heute der langen Rechtsunsicherheit ein Ende gesetzt: auch in Deutschland sind technisch nicht notwendige Cookies unbeschränkt einwilligungspflichtig. Lesen Sie mehr zum Grundsatzurteil und zu den Konsequenzen für Seitenbetreiber.

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Einwilligungspflicht für einzelne Dienste

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
28.05.2020, 14:41 Uhr

Sehr geehrter Herr Schuster,

danke für Ihren Kommentar.

Erforderlich ist, dass Einwilligungen für jeden einzelnen Cookie-basierten Dienst (nicht zwingend für jedes einzelne Cookie) muss erteilt werden können.

Ausgangspunkt dieser Pflicht ist zum einen der Wortlaut des Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2002/58/EG, der für "die Speicherung von Informationen auf Endgeräten", also für jede Speicherung von Informationen auf Endgeräten (= Cookie-Setzung) die Einwilligung verlangt. Zum anderen gebieten die unionsrechtlichen Anforderungen an die Wirksamkeit von Einwilligungen die individuelle Einwilligungsmöglichkeit: die Einwilligung muss ausdrücklich, unter Kenntnis aller Umstände und freiwillig erteilt werden.

Freiwilligkeit ist aber nur gegeben, wenn die Einwilligung immer spezifisch für jeden einzelnen Verarbeitungsvorgang eingeholt wird. Werden auf einer Website verschiedene cookie-einwilligungspflichtige Dienste eingesetzt, muss die Einwilligung für jeden dieser Dienste einzeln eingeholt werden. Eine Generaleinwilligung für alle Dienste gesammelt wäre unwirksam.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 7 Kommentare vollständig anzeigen

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    Auf der Website von amazon.de gibt wird keine Möglichkeit angeboten, sich den Marketing-Cookies, etc. zu entziehen. Es wird nur auf Cookies verwiesen, aber weder gibt es ein Opt-In noch ein Opt-Out als Möglichkeit. Der Hinweis, dass man in seinem Browser Cookies deaktivieren kann ist ein schlechter... » Weiterlesen

  • Gruppierung/Klassifizierung von Cookies von IT-Recht Kanzlei, 12.06.2020, 11:26 Uhr

    Guten Tag, danke für Ihre Kommentare. Eine Gruppierung bzw. Unterteilung von Cookies nach Klassen im Consent-Tool ist zulässig, sofern für jede Anwendung innerhalb einer Kategorie eine individuelle Einwilligungsmöglichkeit (etwa über ein Roll-Out) bereitgestellt wird.

  • Gruppierungen von Sepp, 12.06.2020, 11:21 Uhr

    Hallo, könntet ihr bitte nochmals Stellung zum Kommentar von "Dominik" vom 29.05.2020 nehmen? Denn genau das würde mich auch interessieren, da dies wirklich aktuell bei fast allen mir bekannten Tools so funktioniert...

  • Impressum Datenschutzerklärung von Jutta Hennings, 10.06.2020, 18:52 Uhr

    Muss nach dem Urteil des BGH zur Opt-In-Variante auch das Impressum oder die Datenschutzerklärung geändert werden? Vielen Dank im Voraus!

  • Gruppierungen nun auch nicht mehr möglich? von Dominik, 29.05.2020, 13:01 Uhr

    Hallo, wenn ich euren Kommentar richtig lese, dann heißt es also, dass auch keinerlei Gruppierungen nach bestimmten Cookie-Arten (z.B. "Funktion, Marketing, Messung" oder "Notwendig, Statistik, Marketing") mehr möglich ist? Denn aktuell sind die meisten der führenden Cookie Consent Tools... » Weiterlesen

  • Einwilligung in jeden einzelnen Cookie? von Alexander Schuster, 28.05.2020, 13:04 Uhr

    Mich würde interessieren, wo im Gesetzestext festgelegt ist, dass der Nutzer in jeden einzelnen Cookie einwilligen muss, so wie Sie es im Artikel schreiben. Ich konnte dazu nämlich nichts finden. Vielen Dank im Voraus.

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