Leserkommentar zum Artikel

Das ABC der Versandkostentragung im Rahmen der Mängelprüfung

Vor der Anerkennung etwaiger Gewährleistungspflichten haben Händler das Recht, die als mangelhaft gerügte Kaufsache auf ihre Beschaffenheit und ihre Eignung zum bestimmungsgemäßen Gebrauch hin zu untersuchen und so die Begründetheit der Käufervorwürfe zu verifizieren. Im Fernabsatz kann dafür regelmäßig die Einsendung der vermeintlichen Mangelware verlangt werden. Doch welche Vertragspartei muss in welchem Fall für die Kosten der Hin- und gegebenenfalls der Rücksendung aufkommen? Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.

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Versandkostenfreigrenze und Teil-Rücksendung wegen Defekts

Beitrag von Anna
02.12.2019, 11:54 Uhr

Guten Tag! Vielen Dank für den aufschlussreichen Artikel. Allerdings vermisse ich darin eine Konstellation:

Wie sieht es denn mit den ursprünglichen Hinsendekosten aus, wenn der Käufer beim Kauf von zwei Artikeln ursprünglich über eine Versandkostenfreigrenze kam, dann aber aufgrund der Teil-Rücksendung eines defekten Artikels aus jener Bestellung wieder unter dieser Grenze liegt? Nach meinem Verständnis dürften die Hinsendekosten - im Gegensatz zu einem reinen Widerruf - in diesem Fall nicht durch den Händler nachgefordert werden, da der Kunde ja einen defekten oder falschen Artikel zugeschickt bekommen hat, aber wie sieht die Rechtslage hierzu konkret aus? Frdl. Grüße, Anna E.

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