Achtung Onlinespieler: Der Weg vom Handel mit virtuellem Gold zur realen Abmahnung
Doch keine schöne neue Welt: Der Handel mit virtuellen Gegenständen, etwa mit Spielegold, Avataren oder sonstigen Gegenständen (Items) aus Online-Fantasyspielen kann zu teuren wettbewerbs- und markenrechtlichen Abmahnungen führen. Streitwerte an die 150.000€ sind dabei keine Seltenheit – es geht also um viel….
Spieleaccounts
Beitrag von Ralfi
12.11.2019, 15:05 Uhr
Was ich noch anmerken wollte, wenn es per Gerichtsurteil erlaubt ist Windows 7 weiterzuverkaufen wenn ich es
nicht mehr nutze ,warum sollten dann Spieleaccounts davon ausgenommen sein?
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Ich habe gar kein PayPal Konto von Me, 14.10.2021, 14:15 Uhr
Vor ein paar Tagen erreichte mich ein Schreiben eines Inkassobüros welches mir mitteilte dass vor einem Monat ein PayPal Konto angelegt wurde unter einer mir nicht bekannten E-Mail-Adresse und ich jetzt 90 € für einen Vertragsabschluss im Internet zahlen soll . Weder kenne ich die E-Mail-Adresse... » Weiterlesen
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Zeitaufwand von Genki, 11.10.2021, 15:50 Uhr
Wie sieht es dann rechtlich aus, wenn ich bei Ebay z.b. angebe das der Käufer für den Zeitaufwand bezahlt, den ich hatte um den Gegenstand zu erspielen und nicht für den Gegenstand selbst, da dieser ja nach wie vor Eigentum des Entwicklerstudios ist?
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Handel mit Virtueller Währung von Ralfi, 12.11.2019, 03:04 Uhr
Ganz nachvollziehen kann ich ein Verkaufsverbot mit Virtueller Währung nicht , denn ich bezahle monatlich für die Nutzung des Spiels, darf also Gold anhäufen, warum sollte es verboten sein zb . Gold von A nach B zu transferieren, es bleibt ja alles im Rahmen des Spiels, es geht nichts kurzfristig... » Weiterlesen
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Accountlöschung von Tino Breul, 30.06.2017, 10:56 Uhr
Hallo, ich besaß einen onlineaccount eines MMORPG. Auf diesem befand sich Ingame Währung (Diamanten) welche mit echtem Geld (Euros) bezahlt wurde. Genauso wurde dann mit dieser Ingamewährung (Diamanten) in dem sogenannten ITEMSHOP (ein Shop im Spiel in welchem man nur mit diesen Diamanten bezahlen... » Weiterlesen
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Hallo von Hallo, 23.08.2016, 15:31 Uhr
Die Mehrzahl von AGB lautet AGB, nicht "AGBs".
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