Leserkommentar zum Artikel

Anforderungen an die Gestaltung von Einwilligungslösungen für Cookies

Nach dem Grundsatzurteil des EuGH vom 01.10.2019 (Az. C-673/17) unterliegen alle technisch nicht notwendigen Cookies einer Einwilligungspflicht. Einwilligungen müssen aktiv und informiert für jedes einzelne Cookie erteilt werden können und auch im Übrigen den datenschutzrechtlichen Wirksamkeitsanforderungen genügen. Wie vor diesem Hintergrund Einwilligungslösungen für Cookies (etwa als „Consent Tool“ oder Banner) ausgestaltet werden müssen, zeigt der folgende Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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Wie sieht es mit Google Analytics aus?

Beitrag von Walter Maar
02.10.2019, 11:36 Uhr

Ich las mit großem Interesse Ihren Beitrag. Meine Frage ist, wie sich das neue Urteil auch auf Tracking-Tools wie z. B. Google Analytics auswirkt? Sollte man dies vorerst deaktivieren oder gibt es Tracking-Tools, welche konform sind?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Angekündigtes Consent Management Tool von prive? von Friedeman Kühn, 17.11.2019, 15:14 Uhr

    Hallo IT-Recht Team, Sie hatten für die 2. Novemberwoche das CMT von prive angekündigt - gibt es hier schon einen Verfügbarkeitstermin? Wir nutzen ePages / Strato Shop, bei dem ein Opt-out beim Cookie-Banner beim ersten Aufrufen des Shops offensichtlich nicht möglich ist...

  • Tracking-Tools von IT-Recht Kanzlei, 02.10.2019, 15:53 Uhr

    Sehr geehrter Herr Maar, vielen Dank für Ihre Anfrage. Sämtliche Tracking-Tools auf Cookie-Basis setzen technisch nicht notwendige Cookies und sind daher einwilligungspflichtig. Dies gilt auch für Google Analytics. Wir empfehlen Seitenbetreibern, die für technisch nicht notwendige Cookies keine... » Weiterlesen

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