Leserkommentar zum Artikel

Vorsicht bei der Verwendung von Gerichtsstandsvereinbarungen

Immer wieder sind Gerichtsstandsvereinbarungen Anlass für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, da an deren Wirksamkeit komplexe rechtliche Voraussetzungen geknüpft sind. Häufig bemerken Onlinehändler gar nicht, dass sie eine derartige Vereinbarung vorhalten. Aus diesem Grund soll die grundsätzliche Problematik im nachfolgenden Beitrag einmal aufbereitet werden.

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Gerichtsstandvereinbarung

Beitrag von Marco Hellgrewe
21.08.2019, 22:46 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren, 

herzlichen Dank für den Artikel, in dem Sie die GerichsszötandvereinbRung thematisiert haben.

Wir betreiben ein Luftfahrtunternehmen und führen Ballon - und Werbefahrten mit Heißluftballonen durch. 

Wir haben natürlich auch eine Internetseite.

Meine Frage an Sie lautet, in welchen finanziellen Sphären man denken müsste, wenn. Ihre Kanzlei diese Seite unter rechtlichen Aspekten prüfen würde? 

Meine eMailadresse lautet: m.hellgrewe@gmx.de Tel.: 0160-90200517.

Mit freundlichen Grüßen  stets Ihr Marco Hellgrewe

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Bei Arztpraxen und ähnlichen Brufen von Mike Ehlert, 30.03.2021, 22:42 Uhr

    Hallo @Nicolai Amereller Wie sieht es eigentlich da aus? Das kann ich aus Ihrem Beitrag nicht so recht erlesen... Für die Webseite meiner Nichte, die gerade eine Physio-Therapie eröffnet wäre das ein interessantes Thema... Freue mich auf Ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen Mike Ehlert

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