Facebook-Datenschutzerklärung: auch nach 01.08.2019 rechtssicher einbinden - durch Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei
Nach einer Entscheidung des EuGH muss auf jeder Facebook-Fanpage eine eigene Datenschutzerklärung des Betreibers dargestellt werden. Allerdings stößt man bei der Darstellung der Datenschutzerklärung bei Facebook an technische Grenzen. Dies gilt umso mehr, als die Plattform die frühere Möglichkeit zur Einbindung eines Links unter dem Reiter „Datenrichtlinie“ in der Seiteninfo nach eigenen Angaben zum 01.08.2019 entfernt. Welche Optionen zur rechtssicheren Einbindung der Datenschutzerklärung auf Facebook-Seiten fortbestehen und wie diese in Verbindung mit dem Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei genutzt werden können, zeigt der folgende Beitrag.
Facebook Datenschutzerklärung
Beitrag von Maud Foldenauer
01.07.2019, 09:53 Uhr
Vielen Dank für die wieder mal super Anleitung. Hat innerhalb von 2min. klasse geklappt. Ohne euch hätte ich mir einen Wolf gesucht. Danke!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen
-
Weiterhin technisch hinterlegt von Rexi, 10.08.2019, 10:06 Uhr
Bei uns ist die Datenschutzrichtlinie weiterhin von Facebook hinterlegt. Ich konnte technisch keine Änderung nach dem 01.08. feststellen?
-
Notizen löschen von Heidi Kamhuber, 12.07.2018, 14:40 Uhr
Habe jetzt von Notiz auf Link umgestellt. Wie lösche ich jetzt aber die Notiz bei FB?
-
Notizen entfernen? von Norman, 11.07.2018, 09:59 Uhr
Wir haben unmittelbar nach der ersten Mitteilung der IT-Recht-Kanzlei die geforderten Informationen vir Notiz auf der Seite verankert und nutzen nun den Hosting-Service. Die Notiz sollte nun entfernt werden oder bleibt diese bestehen?
-
Schweiz von Jessica, 05.07.2018, 10:15 Uhr
Muss ich als Schweizer ebenfalls die DSE einbinden?
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben