Der richtige Umgang mit Gutscheinen - was müssen Online-Händler beachten?
Es ist eines der beliebtes Geschenke, die zu (fast) jedem Anlass Verwendung finden: Gutscheine! Der Umgang mit Gutscheinen wirft für Online-Händler jedoch viele rechtliche Fragen auf, z.B: Sind Gutscheinbedingungen erforderlich? Gibt es ein Widerrufsrecht für Gutscheine? Wann verjähren Gutscheine? Wir beantworten in unserem Beitrag die wichtigsten Fragen rund um Gutscheine.
verschenkter Gutschein im Widerruf
Beitrag von Oliver Thoma
18.04.2019, 14:50 Uhr
Danke für die recht ausführliche Darlegung die sich weitgehend mit unserem Verständnis deckt. Gutscheine haben ja nun den Charakter, das sie verschenkt werden. Der Onlinehändler hat bei diesem Vorgang allerdings ja eine Dreiecksbeziehung. Kunde A kauft den Gutschein in Höhe von 100 € und schenkt diesen Kunde B. Bis zu dem Zeitpunkt gibt es für den Händler nur einen Vorgang und Kunden. Kunde B kauf mit dem Wert des Gutscheins beim Händler ein (50 € - Restguthaben 50 €) Alles soweit ok. Kunde A geht in den Widerruf des Kaufs des Gutscheins (vielleicht haben A und B sich zerstritten) der ja nun "nur" noch mit 50 € im Wert vorhanden ist. Kunde B hat mit den verrechneten 50 € eingekauft.
Wenn ich Sie richtig verstehe, sollen dann die 50 € Restwert ausgezahlt werden an A. Aber der hat doch einen Wert von 100 € (wie Bargeld) verschenkt. Da mischt sich doch der Händler in die ungeklärten Eigentumsverhältnisse von A und B ein.
B könnt ja, da im Besitz des Gutscheines mit 50 € Restwert) jederzeit beim Händler ankommen und auf die 50 € Rest (nach den Bestimmungen zumindest in Form von Ware) bestehen.
Um dem Allem vorzubeugen wäre es da nicht sinnvoller oder ist es save, mit Weitergabe oder Anbrechen des Guthabens den Widerruf erlöschen zu lassen. Vielen Dank für Ihre Antwort.
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