Hauptsache die Form stimmt! Ein Überblick zur gesetzlichen Schriftform
Ist die so genannte Schriftform gesetzlich vorgeschrieben, sind Erklärungen nur dann wirksam, wenn die schriftliche Form gewahrt ist. Wird zum Beispiel die Kündigung eines Arbeitsvertrages per E-Mail oder per Telefax ausgesprochen, ist sie ohne Wirkung. Auch Verträge, für die die Schriftform vorgeschrieben ist, sind in der Regel nichtig, wenn die Vertragspartner die Urkunde nicht mit ihrer Unterschrift versehen ...
Schriftform laut Satzung - reicht Aushang?
Beitrag von Gartenfreundin
03.04.2019, 16:39 Uhr
Grüsse,
laut Vereinssatzung (Kleingarten) ist zur Einberufung der Mitgliederversammlung die Schriftform vorgesehen. Reicht hier dann der Aushang an den Infobrettern der Kleingartenanlage?
Vielen Dank und liebe Grüsse
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