Leserkommentar zum Artikel

Hohe Forderungen der ZPÜ – existenzbedrohend für Händler von Computerzubehör?

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) ist in den vergangenen Monaten an viele Hersteller und Händler von Speichergeräten und Speichermedien wegen der Erhebung der urheberrechtlichen Geräteabgabe herangetreten. Ist die Höhe der Forderungen berechtigt? Wer ist davon betroffen? Müssen die Forderungen in jedem Fall bezahlt werden? Die IT-Recht Kanzlei erläutert das Vorgehen der ZPÜ in einem ausführlichen Beitrag und gibt Verhaltenstipps.

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So ein Quatsch

Beitrag von Paul
13.03.2019, 12:43 Uhr

Es wird immer absurder in Deutschland. WENN ein Werk eine Lizenz zur Vervielfältigung benötigt, dann wird diese auch gezahlt. Zusätzlich wurde im Vorhinein die pauschale für USB-Sticks verlangt. Hier wird doppelt abkassiert. Und wenn ich Dateien zu Werbezwecken auf einem Server hochlade, wurde dafür auch eine Gebühr vom Serverbetreiber an die GEMA entrichtet? Abgesehen davon - Mit meinem Auto KÖNNTE ich über rot fahren, bekomme aber mit dem Führerschein dennoch keine pauschalen Punkte auf mein Konto. Beim Kauf eines Messers bekomme ich auch keinen Eintrag in meine Strafakte, ich KÖNNTE ja jemanden damit verletzen. Die gleiche Begründung (man KÖNNTE es nutzen) findet man beim Rundfunkbeitrag wieder. Hier wird meines Erachtens aber falsch argumentiert. Es geht primär um eine unabhängige Berichterstattung und ein vielfältiges Medienagebot. Das ist wichtig. Ob dafür allerdings 7,82 Milliarden (!) Euro notwendig sind, ist eine andere Frage. Absoluter Irrsinn. 

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • GEMA für USB-Sticks von Bernd Maier, 02.03.2015, 12:17 Uhr

    Als Importeur und Händler von USB-Sticks (individualisierte USB-Sticks als Werbeartikel) kündigte die Gema uns die ldf. Verträge zum Juli 2012. Die Sätze wurden ohne Einigung mit Industrie und Verbänden einseitig von ehemals 0,10 Euro (0,08) je Stick auf 0,91 Euro bis 4GB und 1,56 Euro ab 8GB... » Weiterlesen

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