Fehlende Registrierung: Anbieter von Luxusuhren werden abgemahnt
Zurzeit werden Online-Händler abgemahnt, die (batteriebetriebene) Luxusuhren namhafter Marken wie bspw. "TAGHeuer" oder etwa "Linnhoff" verkaufen. Begründung: Diese Marken seien nicht bei der zuständigen [Stiftung EAR |http://www.stiftung-ear.de/] registriert.
Wer tritt als Kläger auf?
Beitrag von www.hd0.de
14.01.2010, 21:39 Uhr
Vielleicht irgend ein Importeur von EAR-pflichtigen Billig-Geräten, der sich darüber ärgert, daß ausgerechnet die Hersteller der mit üppigsten Margen gehandelten Luxusteile sich nicht an den allgemeinen Kosten beteiligen?
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Kläger? von Unbekannt, 14.01.2010, 16:27 Uhr
Würde mich interessieren, welcher verband/institution in Deutschland tritt für die nicht registrierten uhren als kläger auf?
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Und wer mahnt die Uhrenhersteller ab? von Wolfgang Maurer, 13.01.2010, 19:49 Uhr
Interessant in diesem Zusammenhang wäre, wer sich getraut, die Uhrenhersteller abzumahnen.
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Luxusuhren von Unbekannt, 06.01.2010, 09:41 Uhr
Diese Vorschrift gehört wohl in den Bereich: "Päpstlicher als der Papst zu sein!" Im Vordergrund steht wohl nur die Möglichkeit einen neuen Abmahngrund zu haben! Völlig irrsinnig!!!
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