Leserkommentar zum Artikel

Im Onlineshop bestellte Ware ist nicht lieferbar: Welche Möglichkeiten hat der Händler?

Wenn sich nach der Bestellung eines Kunden im Onlineshop herausstellt, dass die bestellte Ware nicht oder nicht in ausreichender Menge vom Händler lieferbar ist, befindet sich der Händler nicht nur in einer persönlich unangenehmen Situation, sondern sieht sich auch mit der Frage konfrontiert, welche rechtlichen Möglichkeiten ihm jetzt gegenüber seinem Kunden zur Verfügung stehen. Bei der Abwägung seiner nächsten Schritte, sollte er sich insbesondere eventueller Schadensersatzansprüche bewusst sein.

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Kauf über Amazon vom Verkäufer einseitig storniert

Beitrag von Holger Braun
20.02.2019, 11:42 Uhr

Ich hatte einen Artikel (Stereo Komplett-Anlage) bei einem Verkäufer via Amazon bestellt und nur einen minderwertigen Verstärker erhalten. Dies habe ich reklamiert und man teilte mir mit, ich hätte nur den Verstärker bestellt. Meine Bestellbestätigung beweist aber, dass ich die Komplettanlage bestellt habe. Ich bestand auf Lieferung der Komplettanlage und schickte auf Bitte des Verkäufers den falschen Verstärker zurück. Daraufhin erstatte man mir meinen Kaufbetrag. Ich hatte mehrfach geschrieben, dass ich die bestellte Ware, die der Verkäufer nach wie vor dort anbietet, haben möchte, auch Amazon wurde eingeschaltet, sieht sich aber außerstande, dort einzugreifen. Amazon vermutet, dass der Verkäufer den Kaufbetrag versehentlich statt mir 260,-€ mit 47,-€ (die ich bezahlt habe), eingegeben hatte und nun den Kaufbetrag auf 260,-€ hochgesetzt hat. Es kann aber nicht mein Problem sein, falls der Verkäufer sich bei dem Angebot geirrt hat, und daher bestehe ich auf Lieferung meiner bestellten Komplett-Anlage. §275 sollte hierbei ja nicht in Frage kommen, da der Verkäufer die Ware noch liefern kann. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt, meine Ware zu erhalten? Da der Verkäufer den Kaufbetrag gegen meinen Willen erstattet hat, würde ich ihn sofort wieder überweisen, wenn ich die bestellte Ware bekäme.

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  • Schadensersatz bei nicht gelieferte Ware von Stork, 11.04.2017, 11:14 Uhr

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