Leserkommentar zum Artikel

Online-Handel in Tschechien - Achtung: Informationen zu Gewährleistung und außergerichtlicher Streitbeilegung zwingend

Ein deutscher Online-Händler, der Waren in Tschechien vertreibt, wurde kürzlich von der tschechischen Handelsinspektion (zuständig für Verbraucherschutz) zur Zahlung eines Bußgeldes herangezogen. Ihm wurde vorgeworfen, dass seine AGB keine Pflichtinformationen zum tschechischen Gewährleistungsrecht und den tschechischen Besonderheiten der außergerichtlichen Streitbeilegung enthält.

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was bedeutet hier "explizit"

Beitrag von Joachim Könitzer
17.02.2019, 17:31 Uhr

Das ist doch die wichtige Frage. Wir liefern auch in viele Länder der EU und haben keine Informationen in den AGB für jedes Land. Wir haben unsere AGB gültig für einen Händler mit Sitz in D und das sollte doch wohl reichen?! Wir können doch nicht für jedes Land in das wir liefern oder verkaufen die jeweils landestypischen Bestimmungen in den AGB unterbringen; ist ja lächerlich! Erst zwingt man uns in jedes Land verkaufen zu müssen und jetzt sollen wir auch die AGB in allen Sprachen bereit halten :). Bitte klärt mich auf ob ich da was falsch verstanden habe........, was ich sehr hoffe!!!!!!!

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