Leserkommentar zum Artikel

Das virtuelle Hausrecht des Betreibers eines Webportals

Verstoßen Nutzer eines Webportals gegen Gesetze oder verletzen sie die Rechte anderer Nutzer oder Rechte des Portalbetreibers, so möchte der Portalbetreiber hierauf angemessen reagieren. Er will ggf. einzelne Beiträge löschen können oder einzelne Nutzer sogar vollständig von der weiteren Nutzung seines Portals ausschließen dürfen. Darf er das überhaupt? Steht ihm dieses Recht zu? Im achten Teil der Serie „Bewertungsportale im Internet und ihre Auswirkungen aus rechtlicher Sicht“ nimmt sich die IT-Recht Kanzlei der Beantwortung der Frage an, ob dem Betreiber eines Webportals ein „virtuelles Hausrecht“ zusteht.

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Virtuelles Hausverbot im Joyclub

Beitrag von MM
16.01.2019, 20:16 Uhr

Sehr geehrtes WBS Team,

von der Erotikplattform Joyclub wurde mir gegenüber ein virtuelles Hausverbot ausgesprochen, weil ich nach deren Meinung gegen die Hausregeln verstoßen habe. Das sehe ich erstens allerdings nicht so. Allenfalls war meine Aktion "missverständlich", meine Intention war aber definitiv nicht wider den Hausregeln. Mein Premium Abo läuft allerdings noch für Februar, März, April und Mai. Kosten pro Monat 14,99€, die ich im November 2018 im Voraus überwiesen habe.

Frage: Ist der Ausspruch des Hausverbots anfechtbar, weil meiner Meinung nach Willkür seitens der verantwortlichen vorliegt und habe ich Anspruch auf Rückzahlung der Montagsbeiträge für die noch ausstehenden Monate?

Vielen Dank.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 6 Kommentare vollständig anzeigen

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