Leserkommentar zum Artikel

Inwieweit lizenzierungspflichtig nach Verpackungsgesetz?: Händler nutzt Logistikunternehmer (Fulfillment)

Viele Online-Händler bedienen sich der Dienste von Logistikdienstleistern ("Fulfillment Center"), die dem Händler bestimmte Aufgaben im Rahmen der Kaufabwicklung abnehmen (z.B. die Bestellungsannahme gegenüber dem Produzenten, Lagerhaltung, Kommissionierung, Verpackung, Versand etc.). Wer muss in diesem Zusammenhang welche Verpackungen lizenzieren? Dieser Frage gehen wir mit Hilfe einiger Fallbeispiele einmal genauer nach.

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Herr

Beitrag von Werner
27.12.2018, 12:46 Uhr

Danke für den Hinweis auf Ausnahmen

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Produzent des Produktes oder Produzent der Verpackung? von Christoph, 12.03.2021, 10:22 Uhr

    Betrifft das 1te Beispiel: Ist hier der Schuhproduzent der "Hersteller" des Schuhkartons (Verkaufsverpackung) oder der Produzent des Schuhkartons der den Schuhkarton an den Schuhproduzuenten liefert der Hersteller? In der Praxis wird in der Regel der Schuhproduzent nicht seine eigenen... » Weiterlesen

  • Was ist mit Amazon? von A. M, 03.11.2019, 14:55 Uhr

    Wie sieht es für FBA-Händler aus, die Handelsware verkaufen? Er ist ja nicht Hersteller, aber die Versandverpackung ist mit der Marke Amazon versehen. Inwiefern besteht hier noch eine Pflicht zur Registrierung?

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