Leserkommentar zum Artikel

BGH: Verkäufer haften für fehlende Kennzeichnung von Verbraucherprodukten durch den Hersteller

Der BGH hat kürzlich entschieden, dass auch der (bloße) Verkäufer eines Verbraucherproduktes wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden kann, wenn der Hersteller bei dessen Kennzeichnung nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geschlampt hat. Damit wächst für Onlinehändler ein erhebliches Bedrohungsszenario heran. Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.

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Wie soll es denn in der Praxis laufen?

Beitrag von Andreas Küster
06.12.2018, 22:37 Uhr

Das Urteile oft weltfremd sind, weiß woh jeder mittlerweile. Aber wie soll DAS denn bitte in der Praxis funktionieren? Ich muß mich nur mal hier im Zimmer umsehen um festzustellen: es gibt endlos viele Artikel, auf denen keine Adresse steht und auch bestimmt nie stehen wird:

jegliche Art von Stiften + Zubehör (Bleistifte, Kugelschreiber, Druckbleistiftminen etc.), Bügelperlen, Taschentücher, Kabel jeglicher Art, Papiere, Bastelpapiere, fast sämtliche Bastelmaterialien, Zirkelminen, Schrauben, Nägel, Stecknadeln, Büroklammern und und und und ... Es kann doch nicht ernsthaft der Sinn der Gesetzgebung sein, völlig - Entschuldigung - "schwachsinnige" weil schlicht nicht durchführbare Vorgaben zu machen.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Wunderbar! Endlich amerikanische Verhältnisse! von Markenfreund, 29.03.2017, 13:23 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren, was freue ich mich schon auf die eingravierte Adresse von Fa. Christ im Ehering. Oder auf die tiefgeprägte Adresse von Versace mittig auf der Damenhandtasche. Oder auf die eingelaserte Adresse auf meiner Rolex... So langsam wirds beklopppt. Oder geht es hier um... » Weiterlesen

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