Eltern haften für ihre Kinder, auch im Internet
Nach einem am 19.6.2008 verkündeten Urteil der 7. Zivilkammer des Landgericht München I können Eltern neben ihren Kinder haftbar gemacht werden, wenn diese mittels des bereitgestellten elterlichen Internetzugangs urheberrechtlich geschützte Werke Dritter widerrechtlich und schuldhaft öffentlich zugänglich machen.
Kontrollpflicht
Beitrag von W. Brengel
02.01.2010, 21:19 Uhr
So ganz klar ist mir immer noch nicht, welche konkrete Aufklärungs- & Kontrollpflicht ich als Anschlussinhaber und Elternteil habe, sobald mein Sohn das Internet mitbenutzt. Könnten Sie da ein paar griffigere Beispiele nennen? Wie soll man denn später - im Falle einer rechtsverletzenden Handlung meines Kindes im Netz-beweisen, dass ich alles erforderliche und zumutbare getan habe? Mit bestem Dank im Voraus!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Ohne Titel von H. Rödel, 18.08.2008, 15:47 Uhr
Da stecken die meisten Eltern in einer Zwickmühle. Zum einen wird der Zugang zum Internet schon seitens der Schule vorausgesetzt. Referate und Hausaufgaben sind ohne Internet kaum zu bewältigen. Mit der Bedienung dieses Mediums sind viele Eltern schon überfordert, ganz zu schweigen von der... » Weiterlesen
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