Leserkommentar zum Artikel

Die Krux mit der Garantiewerbung – Vorsicht: Abmahnung in vielen Fällen „garantiert“!

Wer als Onlinehändler mit einer Garantie für seine Produkte wirbt, ohne zugleich bestimmte Hinweis- und Informationspflichten zu erfüllen, bewegt sich juristisch auf dünnem Eis. Aus aktuellem Anlass – es sind derzeit wieder viele Abmahner aktiv, die fehlerhafte Garantiewerbung abmahnen - möchten wir mit dem folgenden Beitrag die Problematik in Erinnerung rufen.

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Garantie auf Packung

Beitrag von Daniel
15.11.2018, 22:47 Uhr

Wie ist zu verfahren, wenn "3Jahre Garantie" auf der Produkt-Packung des Herstellers steht? Gilt das schon als Werbung und haftet dann der Händler in Deutschland, wenn der Hersteller aus dem EU Ausland nicht die Bestimmungen einhält?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Dienstleistungen von Sam, 03.06.2021, 00:56 Uhr

    Wie sieht es denn bei Dienstleistungen aus? Sind da Formulierung wie "Garantiert morgen geliefert" möglich und was für Folgen kann es haben wenn der Dienstleister die Garantierte Zeit nicht einhalten kann?

  • Systemfehler von Maike, 12.11.2018, 13:17 Uhr

    ...vor allem sollte man bei der Abmahnung von Begriffen aus Artikelbeschreibung extrem aufpassen, dass man gerade auf den beliebten Online-Plattformen - auf denen ja besonders gerne abgemahnt wird -nicht Abspeicherungsfehlern zum Opfer fällt. Hier passieren nicht nur Flüchtigkeitsfehler, sondern... » Weiterlesen

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