Leserkommentar zum Artikel

Handlungsanleitung: Über Kleinanzeigen.de rechtssicher verkaufen

Auch auf Kleinanzeigen.de (ehemals eBay Kleinanzeigen) benötigen gewerbliche Verkäufer Rechtstexte, um rechtssicher handeln zu können. Und gerade weil der rechtssichere Verkauf über diese Plattform nicht ganz einfach ist, ist es umso wichtiger, dass Händler ihre Angebote so sicher wie möglich gestalten. Wie das geht und wo die Fallen lauern, zeigen wir mit diesem Leitfaden.

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Rechtlich wieder überholt?

Beitrag von Oliver Kuscak
13.11.2018, 22:25 Uhr

Vielen Dank für diese kostenfreie Information.

Mir fallen dazu einige Punkte auf die etwas fraglich sind. 1. Ein Shop annonciert zwar online, aber alles als freibleibende Angebote / z.b Gebrauchtware die vorab besichtigt werden soll Autos oder oder. Wieso braucht es dann hier wirksame Widerrufsbelehrungen? Der Kaufvertrag kommt doch dann gar nicht zustande. 2. Datenschutzbestimmungen, AGB, Widerrufsbelehrung müssen doch einzeln als anklickbarer Link vorhanden sein. Hier einfach alles unter rechtliche Angaben setzen, ist doch gleichzusetzen mit dem Verbot unter dem Reiter Impressum auf einer Homepage die Datenschutzbestimmungen zu veröffentlichen. 3. Preisangaben bei Kleinanzeigen sind nicht rechtskonform. Hier fehlt: Die Ausweisung der MWST. 4. Kontaktfelder bei Ebaykleinanzeigen sind nicht verschlüsselt. Ebaykleinanzeigen behält sich vor die Nachrichten zu speichern, zu scannen oder manuell einzugreifen. Sofern kein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag hierzu besteht, ist eine Kommunikation bei Ebaykleinanzeigen unzulässig. Ebaykleinanzeigen lässt sich sogar noch den Service als Proversion teuer bezahlen.. Und selbst da besteht keine Rechtssicherheit. Im Grunde sind meines Erachtens solche Portale wie Kleinanzeigen durch den Gesetzgeber zu bösen Fallen für Gewerbetreibende geworden und somit illegalisiert worden! Schönen Dank auch liebe Politiker/EU

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 6 Kommentare vollständig anzeigen

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    Ist eine Angabe der Mehrwertsteuer auch für Kleingewerbler nötig da diese davon befreit sind nach §19 UStG. Vielen Dank schonmal !

  • AGB, Widerruf, * im Titel, wirklich notwendig? von Sando, 27.04.2020, 16:51 Uhr

    Erstmal danke für die wertvollen Tipps. Ich frage mich dennoch, ob die AGB und Widerrufsbedingungen pro Anzeige definiert werden müssen. Es handelt sich bei einer Kleinanzeige um eine Offerte, hier kann man nicht kaufen. Der Interessent muss anfragen, womit man ihn gleich über Rechte und... » Weiterlesen

  • Preisbindung von Jörg, 21.01.2020, 15:05 Uhr

    Aktuell haben wir ein Immobilienangebot, wir haben kurzfristig zugesagt zum angebotenen Preis. Jetzt laufen dort nach und nach neue Interessenten auf, die z.T. Preise über dem Preis in der Anzeige bieten. Wie rechtssicher ist diese Verfahrensweise, da aktuell der Immobilienmarkler die Preise... » Weiterlesen

  • Über App ist nicht alles lesbar von Frank, 17.08.2019, 15:03 Uhr

    Hallo, ich habe gerade einen Artikel auf ebay-Kleinanzeigen (gewerblich) veröffentlicht. Alle links sind klickbar und man kann alles wunderbar lesen. Unter der App allerdings ist unter Rechtliche Angaben nicht alles lesbar. Es geht nur bis zur Mängelhaftung. Was kann man den da machen?

  • Wie sieht es bei Dienstleistungen aus? von Christoph Arndt, 28.11.2018, 23:17 Uhr

    Mir wurde heute Abend per E-Mail von den Ebay Kleinanzeigen mitgeteilt, dass man mein extra als gewerbliche Annonce mit einem vollständigen Impressum einschließlich USt-Id. vor rund zwei Jahren aufgegebenes Inserat gelöscht habe, weil sich irgendjemand darüber beschwert hätte.... » Weiterlesen

  • Punkt 4 noch erforderlich? von Christian Ehlers, 01.02.2018, 07:40 Uhr

    Wenn in den rechtlichen Angaben Impressum, AGB und Widerrufsbelehrung hinterlegt sind (gilt hier die gleiche wie bei ebay?) muss dann Punkt 4 noch im Anzeigentext hinterlget werden? Allein mit Nennung der email-adresse im Anzeigentext hat ebay ein Problem - so bleibt nur Fax, Brief und das... » Weiterlesen

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