Leserkommentar zum Artikel

Sind Pfeffersprays Waffen im Sinne des Waffengesetzes?

Viele Händler vertreiben sogenannte Pfeffersprays im Internet. Es stellt sich die Frage, ob der Verkauf dieser Pfeffersprays unter das Waffengesetz fällt und somit besondere Bestimmungen des Waffengesetzes hinsichtlich der Abgabe zu beachten sind oder derartige Pfeffersprays vielleicht gar keine Waffen darstellen?

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WaffG

Beitrag von Stefan P.
04.11.2018, 16:41 Uhr

Der Paragraph 1 (2) Nr. 2 b) WaffG dient ebenfalls zur Bestimmung der Anwendbarkeit auf einen Gegenstand gem. WaffG. Zudem ist dort nicht nur die Definition von Gegenständen als Waffen im nicht-technischem Sinne aufgeführt sondern kumulativ ein Verweis auf die in diesem Gesetz dazu genannten Waffen in der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2. bis 2.2 . Dort sind keine Abwehrsprays gelistet.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • ohne Titel geht es nicht? von Werner Tönsmann, 25.05.2018, 12:29 Uhr

    Dementi. Tierabwehrsprays fallen auch unter §1 (2) 2. b) WaffG. Der us b) hat keine ausschließende Wirkung und besagt nur, dass auch Gegenstände Waffen i.S.d.G sind, wenn sie nicht dafür vogesehen sind, als Waffen gegen Menschen eingesetzt zu werden. Es geht hier weder um die Feststellung was... » Weiterlesen

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