Leserkommentar zum Artikel

Das ABC der Versandkostentragung im Rahmen der Mängelprüfung

Vor der Anerkennung etwaiger Gewährleistungspflichten haben Händler das Recht, die als mangelhaft gerügte Kaufsache auf ihre Beschaffenheit und ihre Eignung zum bestimmungsgemäßen Gebrauch hin zu untersuchen und so die Begründetheit der Käufervorwürfe zu verifizieren. Im Fernabsatz kann dafür regelmäßig die Einsendung der vermeintlichen Mangelware verlangt werden. Doch welche Vertragspartei muss in welchem Fall für die Kosten der Hin- und gegebenenfalls der Rücksendung aufkommen? Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.

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Urteil passt nicht zum Artikel

Beitrag von martin
18.09.2018, 22:32 Uhr

Das hier benannte VI ZR 310/08 handelt von etwas ganz anderem (Unfall eines PKW m. Kind). Das kann nicht stimmen oder?

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