Leserkommentar zum Artikel

E-Mail-Marketing 2018: Was ändert sich durch die DSGVO in Bezug auf Newsletter?

Auch in Zeiten enormer Popularität von Facebook, Twitter und Co gehören Newsletter zu den erfolgreichsten Marketing-Tools im E-Commerce. Daran wird sich auch im Jahr 2018 nichts ändern. Für frischen Wind sorgt im kommenden Jahr jedoch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Welche rechtlichen Neuerungen die DSGVO für Newsletter-Werbung bereithält, erfahren Sie im Folgenden.

» Artikel lesen


Unternehmer

Beitrag von Bernhard
05.08.2018, 22:08 Uhr

Nachweis der Einwilligung: Wenn man kein Double-Optin hat, dann hat man ja dennoch den Nachweis der Einwilligung des Benutzers, wenn dieser vor bzw. bei der Anmeldung ausdrücklich ein Häkchen ankreuzt, und den Bedigungne zustimmt.

Wenn nun ohne double-optin die Anmeldung erfolgt, wird ja auch diese Zustimmung in der Autoresponder Software gespeichert. Und damit kann ja auch der elektronische Nachweis erbracht werden.

D.h. also, ein SINGLE-OPTIN würde auch in diesem Falle ausreichend sein und ein DOUBLE-OPTIN scheint hier nicht vorausgesetzt zu werden.

Was meint Ihr dazu?

Danke für Eure Informationen!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 15 Kommentare vollständig anzeigen

  • Frau Obier von laura@obier-hamburg.de, 28.03.2022, 23:36 Uhr

    Guten Tag, Was kann man tun, wenn der Unsubscribe-Link am Ende einer Mail nicht funktioniert, bzw die darauf folgende Seite? Dass ich keinen Newsletter mehr möchte, lässt sich bei "Redbubble" anklicken, aber die Seite aktualisiert diese Einstellung partout nicht. Andere Websites zum Deabonnieren... » Weiterlesen

  • Art. 95 DS-GVO verschafft hier gerade keine Abhilfe von Pia D., 23.04.2019, 11:48 Uhr

    Sehr geehrte Frau Brünen, Sie schreiben in Ihrem Artikel folgende Passage: "Abhilfe schafft an dieser Stelle jedoch Art. 95 DSGVO. Danach gilt der § 7 Abs. 3 UWG als „besondere Regelung“ aus der ePrivacy-Richtlinie (Art. 13 2002/58/EG) auch weiterhin." Die Kollisionsregel des Art. 95 DS-GVO... » Weiterlesen

  • Marketing im B2B von Corinna, 13.02.2019, 17:29 Uhr

    Vielen Dank für den tollen Artikel. Wie sieht denn die Sachlage im B2B Bereich aus? Was gäbe es bspw. bei einer Einladung von Kunden zu einer Veranstaltung zu beachten? Wie kann ich diese ansprechen? Vielen Dank im Voraus und weiter so!!

  • "Keine Einwilligung bei Direktwerbung" noch aktuell? von Bärbel Löffel-Schröder, 08.10.2018, 13:05 Uhr

    Ist das noch aktuell weil der Artikel doch schon über ein Jahr alt ist? Wenn ein Kunde in meinem Onlineshop für die Kaufabwicklung die E-Mail Adresse angibt und etwas kauft, kann ich ihm dann ohne Einwilligung einen Newsletter mit ähnlichen Produkten senden? Bisher dachte ich immer es muss das... » Weiterlesen

  • Abmeldung aus Newsletter funktioniert nicht von Sebastian Hoppe, 28.06.2018, 15:09 Uhr

    Ich erhalte im regelmäßigen Abstand Newsletter Emails einer Firma für Bootszubehör. Ich betätige jedesmal den Link zum Austragen aus dem Newsletter und dennoch erhalte ich ein paar Wochen später wieder einen Newsletter. Was kann ich dagegen tun?

  • Fax Mailings von Minimee, 21.06.2018, 15:29 Uhr

    Hallo zusammen, wie sieht es denn mit der alten Methode des Faxmailings aus? Wir bekommen ziemlich oft Mailings von Pharmafirmen, da ich in einer Apotheke arbeite. Müssten diese auch Ihre Einwilligung holen bzw. ist die rechtliche Lage da gleichzusetzen mit der des Email marketings? LG

  • Wann ist es denn Werbung? von EMMEMM Berlin, 12.06.2018, 19:34 Uhr

    Zählt denn jeglicher Inhalt als Werbung? Wären denn Nachrichten und Informationen bereits Werbung im eigentlichen Sinne und somit SPAM?

  • Spam von J. Kemper, 26.05.2018, 11:29 Uhr

    In Bezug auf Spam - unverlangt erhaltene Werbe-E-Mails - aufgrund der veröffentlichten Daten im Impressum eines Online-Shops würde mich mal interessieren, inwieweit man diesen Spam-E-Mails - nach der DSGVO - widersprechen kann. Reicht hierzu ein Hinweis in der Datenschutzerklärung eines... » Weiterlesen

  • DDr. von Renate Felder, München, 25.05.2018, 11:06 Uhr

    Dieser Gesetzesirrsinn verursacht den europäischen Unternehmen in Summe Milliardenkosten bei der Umsetzung und Milliardenverluste, da Onlinewerbung ohne Sinn und Verstand eingeschränkt wird - hoffentlich sprengt Italien den Scheißladen EU bald in die Luft - der BRD-Michel ist bekanntlich zu blöd... » Weiterlesen

  • Herr von Phil Kranz, 18.05.2018, 16:02 Uhr

    Hallo, mich würde interessieren, wie lange eine Emailadresse mit einem DOI angeschrieben werden darf.

Kommentar schreiben

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei