Leserkommentar zum Artikel

Ein falscher Copyrighthinweis kann auch riskant sein

In der Regel stecken Online-Händler jede Menge Energie, Fleiß und Kreativität in die textliche und grafische Gestaltung ihrer Homepage. Bei den rechtlichen Inhalten wie beispielsweise Impressum oder Widerrufsbelehrung machen sie sich diese Mühe oftmals nicht.

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müssen eigene Bilder auch jeweils mit einem Namen versehen sein?

Beitrag von Yorck Reymann
19.07.2018, 07:42 Uhr

Vielen Dank für die interessanten Erläuterungen, die sicherlich auch im Kontext der DSGVO ihre Relevanz behalten.

Es schließt sich für mich die Frage an, wie die Situation sich darstellt, wenn auf der Webseite ausschließlich eigene Fotos verwendet werden: a) muß auch bei diesen jedes einzelne Foto den Namen des Fotografen oder den Copyright - Heinweis enthalten? b) Ist es in diesem Fall sinnvoll, im Impressum darauf hinzuweisen, daß alle Fotos eigene Werke sind?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen

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