Leserkommentar zum Artikel

Reise-AGB – wo soll’s denn hingehen?

Das Kleingedruckte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Pauschalreisen kann den Reiseveranstalter teuer zu stehen kommen: Verstoßen Klauseln z.B. gegen das AGB-Recht, können Sie kostenpflichtig abgemahnt werden. Außerdem: Auf eine unwirksame Klausel kann man sich als Verwender der AGB nicht berufen. Lesen Sie, worauf Verwender von Reise-AGB achten sollten…

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Schade

Beitrag von Peter Klüber
11.06.2018, 22:45 Uhr

Sie schreiben über Reise-AGB, bieten jedoch keine an. Ich hatte diesbezüglich Kontakt mit Herrn RA Nagel, welcher nicht einmal die Höflichkeit besaß, wie gewünscht telefonisch zurückzurufen. Ich hatte Sie meinem Kunden, einem Reiseunternehmer, empfohlen und stehe nun mit leeren Händen da. Auch ein Individual-Auftrag wurde nicht angeboten, echt enttäuschend.

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