DSGVO für Onlinehändler Teil 4 – don’t panic, get started! Das Verarbeitungsverzeichnis
Der Stichtag 25.05.2018 naht mit großen Schritten. Deshalb sorgt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zunehmend für Unruhe unter den Onlinehändlern. Im Rahmen einer Serie von Beiträgen will die IT-Recht Kanzlei Onlinehändlern komprimiertes Praxiswissen vermitteln und zugleich aufzeigen, dass die DSGVO auch für kleine Händler eine lösbare Aufgabe ist. In unserem heutigen Beitrag ist das Verarbeitungsverzeichnis dran.
Top Service !!!
Beitrag von Hans Willi Stein
30.04.2018, 18:00 Uhr
Super Top Service von Euch. Ich kann das Abo nur jedem Gewerbetreibendem empfehlen.
Rechtssichere Texte, ohne stundenlang im Internet in meist unsicheren Quellen suchen zu müssen. Vielen Dank !
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen
-
Verarbeitungsverzeichnisses von Günther, 18.11.2018, 14:03 Uhr
hallo wir sind Kunde bei euch haben allerdings dieses Verarbeitungsverzeichnisses nicht dabei?
-
Service von Michael Wolf - Jockey GmbH, 03.05.2018, 06:12 Uhr
Hallo, wir sind sehr zufrieden mit dem Angebot und dem Service der Kanzeil und kann dies nur jedem Online Händler empfehlen.
-
? von Silvia Wiegmann, 02.05.2018, 09:44 Uhr
Bedeutet das, dass ich jetzt zb. jeden Verkauf protokollarisch aufschreiben muss.... was ich ja eh mache..oder wie muss ich das verstehen?
-
super, vielen Dank! von Aehrenkranz, 01.05.2018, 12:41 Uhr
Super, vielen Dank! Hatte davon noch nicht mal was gehört, geschweige denn was davon verstanden... Eure Newsletter sind wirklich sehr informativ und hilfrteich! LG
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben