Ab 13. Januar 2018: Aufschläge für Überweisungen, Lastschriften, Visa und Mastercard verboten
Händler dürfen in Zukunft keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Auch kostendeckende Aufschläge dürfen nicht mehr erhoben werden. Welche praktischen Konsequenzen dies für Händler hat und welche Zahlungsmittel konkret betroffen sind, erfahren Sie im Folgenden.
Widersinnige Begründungen für und gegen Zahlartaufschläge
Beitrag von Steffen
12.04.2018, 03:19 Uhr
Kreditkartenzahlungen ohne Aufpreis, wieder ein Punkt, in dem mündige Verbraucher unsinnig überreguliert werden. Jeder kann doch seinen Endpreis zusammenrechnen und frei entscheiden, ob er diesen, wie er sich auch immer zusammensetzen mag, zahlt oder woanders kauft. Hochinteressant aber ist die Begründung, mit der Zahlungen in Drei-Parteien-Verfahren von der Regelung ausgenommen werden: Zitat von oben: "Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren fallen nicht unter das „Surcharching-Verbot“. Dazu gehört insbesondere American Express. Hintergrund dessen ist, dass das vom Kartenemittenten zu entrichtende Entgelt nicht reguliert ist. Die fehlende Deckelung der Gebühren führt dazu, dass eventuell hohe Gebühren für die Nutzung eines Drei-Parteien-Kartenzahlverfahrens anfallen. Händler würden die Einnahmedefizite über generelle Preiserhöhungen auf Verbraucher abwälzen, die dann die Gebühren einiger weniger Karteninhaber tragen müssten." Das von den Emittenten zu entrichtende Entgelt meint wahrscheinlich das AN den Emittenten zu entrichtende Entgelt, denke ich mal. Die Argumentation an dieser Stelle trifft doch 1A auch auf Zahlungen wie z.B. Paypal zu, auch hier nicht gedeckelte Gebühren, die aufgrund der neu geschaffenen Situation von den Händlern auf den Preis umgelegt werden und damit die Nutzer dieser Zahlart zu Lasten aller Kunden Vorteile erhalten. Träume ich oder wird hier mit 2erlei Maß gemessen ? Wieso stützt und schützt die EU solche Dienstleister vorwiegend zu Lasten des kleinen Handels (gerade wegen der Preispolitik von Paypal & Co. zum Vorteil großer Kunden). Der Händler will doch nur sein Geld, ob das schneller oder langsamer kommt, interessiert i.d.R. den Verbraucher, der evtl. etwas dringend benötigt und daher entsprechende Zahlverfahren nutzt (z.B. Blitzüberweisung, die kostet auch Geld). Der Kunde hat seine Gründe und ist bereit, dafür einen Aufschlag zu zahlen, das hat die Vergangenheit ja ausreichen bewiesen. Warum wird in einem gut funktionierenden Gebilde ohne Not herumgepfuscht?
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Paypal... von Tobias, 22.05.2020, 01:38 Uhr
Was ich nicht verstehe (als Privatverkäufer z.b. bei eBay): Wenn ich Paypal als Zahlungsmethode anbiete, kommt der Kauf nur in den Verkäuferschutz, wenn ich auch versichert versende (sonst könnte der Käufer behaupten, keine Ware bekommen zu haben). Das heißt, gegenüber einem mit dem Käufer... » Weiterlesen
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Dreamrobot von Richard, 07.01.2020, 12:37 Uhr
Es wird bei jeder Rechnung eine 5 € Gebühr fällig, wenn man keine Lastschrift akzeptiert. Man wird dadurch mit Geldstrafen zu einer Lastschrift gedrückt. Bei einer Nachfrage erhielten wir eine Antwort, dass diese Gebühr in der AGB sei und gegen nichts verstoße, weil es sich um ein... » Weiterlesen
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Kabel Deutschland Überweisung kostenpflichtig von linda Lehner, 29.07.2019, 15:18 Uhr
Wir sind Aufschläge wie die aktuell 2,50 € pro Monat zu bewerten, die Vodafone Kabel Deutschland für die „Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren” berechnet? Hierzu sehe ich noch keinen Beitrag. Wenn solche Aufschläge verboten sind, warum wird dieser Betrag immer noch in Rechnung gestellt.
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hauswerwalung von sprung, 11.04.2019, 13:29 Uhr
Hallo kann einie hausverwaltung 8€ im monat verlangen für eine nicht teilnahme am lastschrift verfahren weil sie es angeblich nicht zum wunschtermin abbuchen können ??? danke für eine antwort ??? mfg
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Freelancer Marketplace von Oscar, 11.12.2018, 19:47 Uhr
Ich möchte demnächst einen Freelancer Marketplace eröffnen. Dort werden Freelancer an Outsourcer vermittelt. Die Zahlungen der Löhne erfolgen mittels Kreditkarte oder eben PayPal. Die Konkurrez aus Amiland upwork.com gibt die anfallenden Payment prozessing Gebühren einfach an die Kunden weiter.... » Weiterlesen
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„Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren” von Gerhard Torges, 09.11.2018, 14:58 Uhr
Wir sind Aufschläge wie die aktuell 2,50 € pro Monat zu bewerten, die Vodafone Kabel Deutschland für die „Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren” berechnet?
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Amazon beruft sich auf § 312 Abs. 4 BGB: 1 kostenfreie Zahlart, alle anderen dürfen belegt werden von nima, 25.03.2018, 20:39 Uhr
Wär schön, wenn's hier mal eine Rückmeldung gäbe. Amazon beruft sich auf § 312 Abs 4 BGB, sie würden ja mit Kreditkarte und Lastschrift zwei kostenlose Zahlunsmöglichkeiten anbieten, somt wären 1,50 Gebühr für Zahlung per Überweisung gerechtfertigt. Dem widrespricht das Verhalten von Unitymedia,... » Weiterlesen
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Hosttech.de von Lars, 15.02.2018, 12:30 Uhr
Guten Tag "streite" mich gerade mit Hosttech.de Alle Zahlarten ausser Banküberweisung kostet bei einem Rechnungsbetrag von 9,99 - 1,3 Euro "Kommission". Darauf angesprochen und auch auf die neue Gesetzeslage angesprochen, wurde mir sinngemäss mitgeteilt "Wir müssen die Kosten weitergeben und es... » Weiterlesen
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Weiterhin PayPal Gebühren bei zooplus.de von Andreas Bodonge, 11.02.2018, 10:26 Uhr
Auch bei zooplus.de werden nach wie vor 0,59 Euro für Bezahlung via PayPal berechnet. Auf eine Mail, in der ich Zooplus darauf hingewiesen hatte, dass sie damit gegen die AGB von PayPal verstoßen, kam nur ernüchternd zurück, dass man nicht gegen geltendes Gesetz verstoßen würde und damit... » Weiterlesen
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Amazon: Wie eh und je werden 1,50 Gebühr bei Bezahlung per Überweisung berechnet von nima, 01.02.2018, 02:29 Uhr
Amazon erhebt nach wie vor 1,50 Gebühr für Zahlung per Überweisung. Sie nennen das "Rechnungsgebühr", allerdings bekommt man bei Amazon bei keiner einzigen Zahlart eine Rechnung, also können sie für eine solche ohnehin keine Gebüren erheben.
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