Werbung mit nicht-vorrätiger Ware: Was ist rechtlich zu beachten?
Für Shop-Betreiber ist es in der Regel zeit- und kostenaufwändig, derzeit nicht verfügbare Produkte, die nachbestellt sind, aus dem Online-Shop zu entfernen. Zudem spielt es ihnen in die Karten, dass die (nicht verfügbaren) Produkte im Online-Shop durch ihre Platzierung in den Suchmaschinen weiter potenzielle Neukunden anlocken. Doch dürfen Shop-Betreiber mit nicht-vorrätiger Ware werben? Oder müssen die Produkte offline genommen werden?
Ausreden
Beitrag von Der Infragesteller
23.03.2018, 17:58 Uhr
Was bitte ist denn daran "kostenspielig" und "zeitaufwändig" im Back-End des Webshops ein Produkt auf "nicht sichtbar" zu stellen? Das sind 2 Klicks. Teilweise funktioniert das bei anständigen Shop-Systemen von ganz allein.
Hatte selbst einen Webshop, daher ist mir diese Ausrede etwas schleierhaft.
MfG.
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Pelletofen MCZ von naumann andreas, 10.10.2021, 20:07 Uhr
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Nicht lieferbare Lockangebote auf Vergleichsportalen von Nicole, 11.02.2021, 13:36 Uhr
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nicht sichtbar geschaltet und trotzden abgemahnt von Goch, 01.11.2019, 08:56 Uhr
wir hatten vor Jahren ein Artikel irrtümlich mit CE geprüft beworben und statt den Artikel zu löschen, auf "nicht sichtbar" gestellt. Dieser Artikel steht seitdem nicht mehr in unserem webshop, Jetzt ein findiger Abmahner mit einen Suchprogramm den Artikel gefunden und uns abgemahnt.
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