Leserkommentar zum Artikel

Verbot von Extra-Kosten für bargeldlose Zahlungsmittel: Ermäßigungen und Anreizsysteme ab dem 13.01.2018 nicht mehr erlaubt?

Händler dürfen ab dem 13. Januar 2018 keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Auch die Einräumung von Ermäßigungen oder Anreizsystemen für bestimmte Zahlungsarten soll dann nicht mehr erlaubt sein. Welche praktischen Konsequenzen hat dies für Händler?

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Beitrag von Andreas Küster
02.03.2018, 21:29 Uhr

Es heißt im Beitrag "Konkret heißt es dazu in den AGB: „Sie sind als Händler nicht berechtigt, ein Zahlungsmittelentgelt für die Nutzung der PayPal-Services als Zahlungsmethode in Ihrem Online-Shop zu erheben („Surcharging“)“.

Verstößt ein Händler gegen das von PayPal auferlegte „Surcharging“-Verbot, behält sich PayPal das Recht vor, das Konto des Händlers zu sperren.

Das bedeutet: Verlangt ein Händler für die Nutzung des Zahlungsdiensts PayPal kostendeckende Aufschläge, verstößt er damit zwar nicht gegen § 270a BGB, jedoch gegen die AGB von PayPal. Die Folge: Es besteht die Gefahr, dass das PayPal-Konto des Händlers gesperrt wird." Das ist eine augenscheinlich falsche Aussage, da Paypal in den AGB NICHT davon spricht, das Konto zu sperren. Stattdessen heißt es "Sofern Ihnen die Merchant Rate gemäß Anhang 1 (Gebührenaufstellung) Ziffer A3.1.3. gewährt wird und Sie in ihrem Online-Shop

Ihre Kunden davon abbringen oder daran hindern, die PayPal-Services zu nutzen; die Marken- und Warenzeichen von PayPal nicht mindestens gleichwertig zu anderen dort angebotenen Zahlungsmethoden präsentieren; oder ein Surcharging berechnen

ist PayPal berechtigt, Ihr PayPal-Konto auf Standardgebühren herunterzustufen (ohne Einschränkung anderer Rechte und Rechtsansprüche von PayPal)."

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  • Tabellarische Übersicht wurde korrigiert von IT-Recht Kanzlei, 05.01.2018, 12:12 Uhr

    Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die Tabelle soeben entsprechend korrigiert.

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