Nichtzahlung des Kunden bei Vorkasse – was nun?
In vielen Online-Shops stellt die Vorkasse ein beliebtes Zahlungsmittel der Händler dar, mit welchem das Vorleistungsrisiko auf den Kunden abgewälzt und die Erfüllung eigener Vertragspflichten vom vorangehenden Zahlungseingang auf dem Händlerkonto abhängig gemacht werden kann. Genau dort aber, wo die Vereinbarung einer Vorauszahlungspflicht vor vermuteten Liquiditätsproblemen oder Unzuverlässigkeiten des Kunden schützen soll, rätseln Händler nicht selten über ihre Handlungsmöglichkeiten, wenn der Kunde tatsächlich nicht zahlt. Der folgende Beitrag zeigt auf, welche Rechte den Händlern bei ausbleibenden Vorauszahlungen zustehen, und stellt hilfreiche Musterformulierungen bereit.
Nichtzahlung bei Paypal
Beitrag von Wolfgang
20.02.2018, 10:52 Uhr
wie sieht es aus bei einer Paypal-Bestellung, wenn der Kunde den Betrag nicht auf sein Paypal-Konto einzahlt und Paypal somit die Zahlung an uns nicht freigibt?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen
-
Frau von Antje Preußer, 23.03.2022, 09:42 Uhr
Wie sieht es denn aus, wegen der der Kaufvertrag durch eine Anzahlung für ein individuell angefertigtes Kunstwerk zustande gekommen ist? Die Restzahlung (Vorkassevereinbarung) bleibt aus, Mahnbescheid ist raus aber Widerspruch wurde vom Kunden dagegen eingelegt, weil ich angeblich die Gegenleistung... » Weiterlesen
-
Es häufen sich die Bestellungen von Meister Eder, 21.11.2017, 23:59 Uhr
Hallo, ich gebe meinen Vorredner Recht. Jemanden hinterher zu laufen weil er nicht gezahlt hat ist der Mühe nicht wert. Nur welche Frist sollte man dem Käufer geben, in welcher der Kauf abgeschlossen werden kann? Bestelle ich am 1.11. Produkt A und B per Vorkasse, so sollten die Artikel... » Weiterlesen
-
Urteile von Tom, 16.07.2017, 11:19 Uhr
Haben Sie denn schon Urteile dazu? Gerade den Schaden zu beweisen wird im Zweifel schwierig werden. Im Gegenteil, der Kunde wird erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Shops äussern, aber praktisch übt er dann sein Rücktrittsrecht aus. Der beitrag ist aus theoretischer Sicht ja ganz nett,... » Weiterlesen
-
Ist das praxisgerecht? von Markus Hitter, 11.02.2017, 15:22 Uhr
Der Gedanke der Vorkasse ist doch gerade, auf umständliche Bearbeitungen des Vertragsverhältnisses verzichten zu können. Bezahlt der Kunde, bekommt er die Ware zugeschickt. Bezahlt er nicht, bekommt er eben nichts. In beiden Fällen bleiben sowohl Händler als auch Kunde schadlos. In solchen... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben