Leserkommentar zum Artikel

Ungenaue Lieferzeiten: werden aktuell abgemahnt

Derzeit werden Online-Händler abgemahnt, die hinsichtlich der Lieferzeiten wie folgt informieren: "Lieferzeit: 1-2 Werktage nach Zahlungseingang." Diese Angabe sei nicht transparent genug und verstieße damit gegen Art. 246a § 1 Nr. 7 EGBGB. Schließlich könne der Verbraucher nicht wissen, wann die Zahlung auf dem Konto des Händlers gutgeschrieben wird. Ebenso dürften Angaben wie "Lieferzeit: 1-2 Tage" oder "Lieferzeit: 1-2 Werktage" problematisch sein, bei denen ein Hinweis auf den Beginn der Lieferfrist vollständig fehlt.

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Lieferzeit

Beitrag von Max Landberg
11.02.2018, 19:06 Uhr

Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich bin der Meinung, wenn ich "sofort nach Zahlungseingang" schreibe (bei den Artikeln) und bei "Zahlungsbedingungen" extra noch erkläre dass wir nur per Vorkasse liefern und die Lieferung immer erst nach Zahlungseingang erfolgt, dann sollte dieser Text rechtlich standhalten! Ich würde sogar vor den Bundesgerichtshof ziehen! Es ist nämlich so, dass eine Überweisung durchaus mehrere Tage dauern kann. Zwar sagen die gesetzlichen Richtlinien etwas von 24 Stunden, aber die Banken halten sich leider allzuoft nicht daran. Da ich unter keinen Umständen vor Zahlungseingang liefere, ist diese Angabe sehr genau und es bedarf hier keiner genaueren Erklärung. Jeder Kunde weiß, wie lange eine Überweisung dauert. Würden wir 3 Tage schreiben und die Zahlung wäre nicht eingegangen, wären wir ja bereits in Verzug. Wir müssten also 1 Woche schreiben, aber im Ernst, wer würde da noch etwas bestellen? Der Händler hat keine Schuld daran wenn die Bank den Auftrag verspätet ausführt usw. Der Käufer aber weiß, dass es länger dauert, wenn er den Auftrag schriftlich in der Bank einreicht und nicht per Onlinebanking zahlt. Meine Meinung ist hier ganz klar, dass die Angabe "sofort nach Zahlungseingang" sehr präzise ist und daher nicht anzufechten.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Lieferzeiten von Jutta Busch, 27.11.2019, 17:13 Uhr

    Ich schließe mich der Meinung meiner Vorgänger an. Bin nun total verunsichert. Ich finde auch dass nach Zahlungseingang richtiger wäre. Wie sieht es denn nun aus? Kann man das schreiben oder nicht?

  • Zahlung mit PayPal von Lina, 19.02.2017, 17:02 Uhr

    Guten Tag, der Text Ihrer Handlungsanweisung lautet "Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen...." Was Vorkasse angeht, ist das... » Weiterlesen

  • Lieferung erst nach Zahlungseingang von Axel Umpfenbach, 25.11.2015, 12:31 Uhr

    Sie schreiben, dass die Formulierung "Lieferung erst nach Zahlungseingang" nicht Rechtens wäre. Das LG Hamburg entschied am 12.11.2008 (Az: 312 O 733/08) aber dass genau diese Formulierung sehr wohl Rechtens ist. Auf welches Urteil bezieht sich Ihre Aussage? mfg Axel Umpfenbach

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