Irreführung - wenn der beworbene Nulltarif selbstverständlich ist
Nach einem Urteil des VG Münster vom 07.10.2009, Az.: 5 K 777/08, verhält sich ein Zahnarzt dann berufswidrig, wenn er in Werbeanzeigen wie folgt wirbt: „<em>Zahnkronen zum Nulltarif Made in Germany (bei Festzuschuss plus 30% Bonus)</em>“ und „<em>Zahnkronen und Brücken ohne Zuzahlung auch für Beihilfe-Patienten mit Zusatzversicherung</em>“.
Ohne Titel
Beitrag von RA Barth
17.11.2009, 18:52 Uhr
Der Zahnarzt hat hier mit Selbstverständlichkeiten geworben. Etwas ausführlicher ist die Urteilsbesprechung in dem angeführten Blog-Beitrag nachzulesen. Sollten Sie Interesse an dem kompletten Urteil haben, stellen wir Ihnen dieses auf Nachfrage gerne zur Verfügung.
Rechtsanwalt Barth
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Zahnarzt-Nulltarif von Unbekannt, 16.11.2009, 09:15 Uhr
Ist das so zu verstehen, dass der Zahnarzt mit einer Selbstverständlichkeit geworben hat? So ganz erschließt es sich mir nicht...Könnten Sie vielleicht zu diesem Thema eine längere Ausführung anbieten? Ich denke, dass gerade dieses Thema für alle interessant ist, da es ja auch jedermann betrifft.... » Weiterlesen
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