Leserkommentar zum Artikel

Kleinere Online-Händler sind durch die Vorgaben der künftigen Datenschutz-Grundverordnung überfordert

Auch kleine und mittlere Online-Händler haben die umfangreichen Vorgaben der ab 28.5.2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung als sogenannte Verantwortliche zu beachten und sind drakonischen Sanktionsandrohungen bei Nichtbeachtung ausgesetzt. Laut Datenschutz-Grundverordnung sollten eigentlich die Belange von Kleinunternehmen berücksichtigt werden. Ein gutes halbes Jahr vor Geltung der Datenschutzgrundverordnung ist davon nichts zu spüren.

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Weiter so!

Beitrag von Eddie
02.12.2017, 22:11 Uhr

Ich als Kleinunternehmer muss meine Verpackungen lizensieren, WEEE-Gebühren bezahlen, sich gegen Abmahnanwälte wehren und jetzt kommt noch das?

Am besten Geschäft zu machen und beobachten, wie auf eBay und Amazon nur noch Chinesen bleiben

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Ein Klassiker der Überregulierung von Non Nomen, 02.12.2017, 07:42 Uhr

    Hier zeigt sich wieder einmal, was die Überregulierungswut alles an Unheil anrichten kann. Ein typisches schlechtes Beispiel für schikanöse Gesetz- und Verodnungsgebung bzw. Nichtgebung. Und alles, wie nicht anders zu erwarten, federführend von der "EU" zusammengeschustert und in Nibelungentreue... » Weiterlesen

  • Geschäft Dicht machen Gewebe abmelden von Nadine, 01.12.2017, 18:23 Uhr

    Sorry, aber das und die vielen anderen Neuerung kann ich zeitlich und finanziell nicht leisten (Ich muss mich jetzt schon viel zu viel mit rechtlichen dingen beschäftigen die Zeit, die ich eigentlich zum Ware Produzieren verwenden müsste) ... ich werde meinen Shop schließen wenn da bis Mitte des... » Weiterlesen

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