Leserkommentar zum Artikel

Rechnungen, Lieferscheine & Co: Aufbewahrungspflichten im Online-Handel

Wenn sich im Büro wieder kistenweise alte Rechnungen stapeln, wird es Zeit für einen ausführlichen Frühjahrsputz. Doch welche Unterlagen müssen Shop-Betreiber wie lange aufbewahren und was darf in den Müll? Welche Aufbewahrungspflichten Online-Händler zu beachten haben, erfahren Sie in den aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

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...nicht aufzubewahren?

Beitrag von Ayla
22.11.2017, 09:52 Uhr

Hallo, vielen Dank für den ausführlichen und sehr informativen Beitrag.

Sie schreiben zum Thema nicht aufzubewahrende Unterlagen: "Gleiches gilt für Bestellungen, die der Online-Händler bspw. mangels Bonität des Käufers abgelehnt hat oder die der Kunde noch vor Annahme der Bestellung widerrufen hat..." Mich würde interessieren auf welcher Grundlage diese Aussage basiert. Zurzeit diskutieren wir mit dem hiesigen Finanzamt genau diesen Punkt. Die sind allerdings gegensätzlicher Meinung.

Vielen Dank und viele Grüße

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Gesprächsaufzeichnungen von Lena K., 09.06.2023, 17:58 Uhr

    Wie lange sind die Gesprächsaufzeichnungen (Bestellung, Reklamation) aufzubewahren?

  • Danke von IT-Recht Kanzlei, 22.06.2018, 16:54 Uhr

    Herzlichen Dank für den Hinweis. Wir haben unseren Beitrag soeben entsprechend korrigiert.

  • M. Sc. von Magdalena, 18.06.2018, 12:34 Uhr

    Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung. In einem Punkt muss ich Ihnen leider widersprechen: Buchungsbelege sind gem. § 147 AO, entgegen Ihre Aussage, bildlich aufzubewahren.

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