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Was muss in eine elektronische Bestellbestätigung?

Immer wieder erhalten Verbraucher nach ihren Bestellungen in Webshops elektronische Bestellbestätigungen, deren Inhalt verwundert: Nicht selten kann – oder muss man sogar! – deren Inhalt so verstehen, dass der Händler mit der Bestellbestätigung bereits die Annahme der Bestellung, also den Vertragsschluss erklärt. In den allermeisten Fällen dürfte das jedoch nicht im Interesse des Händlers sein, insbesondere wenn er seine Liefermöglichkeiten noch nicht geprüft hat. Die IT-Recht Kanzlei erläutert in einem Beitrag, was Händler in eine elektronische Bestellbestätigung aufnehmen sollten, und was eher nicht.

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SOFORT und PayPal

Beitrag von Leser
10.11.2017, 20:59 Uhr

Es ist ja wohl so, dass der Vertrag mit dem Kunden zustande kommt, wenn der Händler den Kunden zur Zahlung auffordert und diesem damit zu verstehen gibt, dass er den Vertrag mit dem Kunden eingehen möchte.

Hier wäre mMn zu differenzieren, ob der Händler zur Zahlung auffordert oder sich der Kunde die Zahlungsmethode selbstständig wählt. Meiner Meinung nach wäre dies rein kausales Handeln, bei dem der Kunde durch Zahlung der Kaufsumme seine Absicht zum Abschluss des Vertrages zum Ausdruck bringt. Problematisch könnte hier nur sein, wenn der Händler nur diese Zahlungsmethoden anbietet.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

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    Guten Tag, muss eine Bestellbestätigung, die automatisch aus einem Onlineshop versendet wird (z.B. Woocommerce) auch archiviert werden? Man selbst bekommt die Bestellbestätigung ja nicht zu sehen, sofern diese durch den PHP Webserver aus dem Shop gesendet werden. Wie geht man damit um, wenn es um... » Weiterlesen

  • Was muss in eine elektronische Bestellbestätigung von Manuel, 26.11.2018, 01:24 Uhr

    Habe bei einem Online-Shop bestellt habe dann auch eine Bestellbestätigung bekommen in der Vermerkt ist, Ihre Bestellung wird bearbeitet, sobald Ihr Finanzierungsantrag von der Santander Consumer Bank angenommen wurde und wir die Lieferfreigabe erhalten haben jetzt wurde dieser... » Weiterlesen

  • Herr von Eckhard Ließmann, 10.02.2017, 16:43 Uhr

    Hallo, im Betrag wurde leider versäumt auf das Thema PayPal Zahlung ein zugehen. Kauft der Kunde und bezahlt sofort mit PayPal, ist der Vertrag sofort zu Stande gekommen. Da nützt auch die beste Formulierung: „Diese E-Mail bestätigt bloß den Eingang Ihrer Bestellung, stellt also noch keine... » Weiterlesen

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