Leserkommentar zum Artikel

Oberste Landesjugendbehörden: Der Versand altersbeschränkter Waren - muss das Alter bereits bei der Bestellung geprüft werden?

Die Obersten Landesjugendbehörden haben hinsichtlich des Verkaufs altersbeschränkter Waren im (Online-) Versandhandel eine sehr rigide Rechtsauffassung und Praxishinweise veröffentlicht. Die Behörden verlangen bereits im Zeitpunkt der Bestellung (!) eine Altersprüfung, im Rahmen der Auslieferung müsse eine Identitätsprüfung erfolgen. Wir setzen uns in unserem Beitrag mit den Anforderungen an den Versand altersbeschränkter Waren näher auseinander. Lesen Sie mehr:

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Umsetzung in der Praxis

Beitrag von Sebastian Vogt
09.11.2017, 11:32 Uhr

Ein spannendes Thema, das aber in der Praxis, zumindest beim Versand von alk. Getränken, noch nicht wirklich umgesetzt wird. Insofern stützen sich vermutlich viele Händler auf das Urteil vom LG Koblenz und die verpasste Änderung durch den Gesetzgeber? Aus meiner Sicht nur eine Frage der Zeit, bis das geändert wird. Viel interessanter: Der Versanddienstleister DPD bietet die Alterkontrolle bei Paketübergabe gar nicht an. Als Händler von alk. Getränken könnte DPD als Versanddienstleister somit eigentlich gar nicht beauftragt werden? Trotzdem werden täglich, vermutlich mehrere zehntausend, Pakete mit alk. Getränken ausgeliefert.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Frau von S.G., 29.04.2019, 14:12 Uhr

    Bin auf dieser Seite gelandet weil ich im Internet nach einer konkreten Antwort gesucht habe. Bin aber nicht fündig geworden. Ist mir als einfacher Verbraucher alles zu kompliziert, sorry. Das mit der Altersüberprüfung ist natürlich völlig in Ordnung...nur...und jetzt komme ich... » Weiterlesen

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