Kennzeichnungsvorgaben für chemische Stoffe/Gemische verschärft – Abgabeverbot für Produkte - Handlungsbedarf für Händler
Zum 31.05.2017 ist eine Übergangsfrist der CLP-Verordnung in Bezug auf die Kennzeichnung für chemische Stoffe und Gemische abgelaufen. Betroffen von den zum 01.06.2017 verschärften Kennzeichnungspflichten sind auch Händler, die über das Internet alltägliche chemische Produkte wie z.B. Putz- und Reinigungsmittel, Klebstoffe, Baustoffe, Druckertoner, Farben und Lacke, Schmierstoffe, Grillanzünder, Abwehrsprays oder Waschmittel anbieten, da die Produkte nicht nur physisch, sondern auch online korrekt gekennzeichnet werden müssen.
Die Großen machen es nicht vor
Beitrag von Jammy04
07.08.2017, 15:54 Uhr
Sehr interessanter Artikel... Aber nehmen wir mal die Branchenriesen, z.B. Douglas - Warnpiktogramme Fehlanzeige. Falconi? Fehlanzeige... Nivea - geschriebener text, keine Piktogramme - was soll man denn davon halten... 6000 Produkte bei uns durchforsten?
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