Leserkommentar zum Artikel
Auch Hotels haben die Preisangabenverordnung im Internet zu beachten!
Es ging konkret um ein Hotel, welches das Internet zur Werbung nutzte. Diese Werbung verstieß, so das OLG Schleswig, gegen die PAngV, da dem Verbraucher bez. der Zimmer lediglich eine Preisspanne "von… bis…" mitgeteilt worden wäre. Eine nähere Aufschlüsselung der Preismargen erfolgte dagegen nicht - was sich als abmahnwürdig herausstellte...
nicht nur bei Hotel ist das nicht transparent, sondern auch bei Ferienwohnungsmakler
Beitrag von BC
15.07.2017, 16:23 Uhr
Ein Beispiel: xxx
Dort wird nur Abpreise genannt. Es fehlen korrekte Endpreise, keine Angaben, ob Umsatzsteuer anfällt, keine Angabe zu Internetkosten, GEZ, sonstige Nebenkosten. Nicht mal Stornogebühren werden aufgeführt. AGBS fehlen auch.
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